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Betriebliche Gesundheitsförderung BGF - Betriebliche Gesundheitsförderung BGF

Seite 2 von 4: Betriebliche Gesundheitsförderung BGF

Betriebliche Gesundheitsförderung

die betriebliche Gesundheitsförderung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und daher eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Das European Network for Workplace Health Promotion versteht unter betrieblicher Gesundheitsförderung „alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz“. Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle systemischen Interventionen in privaten und öffentlichen Betrieben, durch die gesundheitsrelevante Belastungen gesenkt und Ressourcen vermehrt werden sollen. So können gesundheitsförderliche Effekte durch aufeinander bezogene Veränderungen der Ergonomie, der Organisation, des Sozialklimas und des individuellen Verhaltens erzielt werden (vgl. Hartung et al., 2022). 

> Deutsches Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung DNBGF https://www.dnbgf.de/home

Die Rolle der Krankenkassen

Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist im Präventionsgesetz als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit 2015 festgelegt (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/praevg.html ). Es stärkt die Betriebliche Gesundheitsförderung als Aufgabe der GKV. Dabei fördern insbesondere die Krankenkassen die Ermittlung betriebs- oder branchenspezifischer Bedarfe der Mitarbeiter, um so passgenaue Angebote wie Seminare, Workshops oder Kurse für die Verbesserung der Beschäftigtengesundheit machen zu können. Die Richtlinien zur Umsetzung sind im GKV-Leitfaden Prävention beschrieben.

> GKV-Leitfaden Prävention

(https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp)

Der GKV-Spitzenverband hat aufgrund der Vorgaben des neuen Präventionsgesetzes auch den Leitfaden Prävention der GKV aktualisiert und im Jahr 2019 publiziert. Darin legt der GKV-Spitzenverband die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und der Betrieblichen Gesundheitsförderung fest. Die Krankenkassen dürfen nur Maßnahmen fördern, die dem Leitfaden entsprechen. 

Zentrales Anliegen ist es, ein qualitätsgesichertes Angebot zu gewährleisten: Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung müssen immer exakt auf die Bedürfnisse im Unternehmen zugeschnitten sein. Welche Maßnahmen empfehlenswert oder notwendig sind, wird vorher mithilfe detaillierter Analysen ermittelt. 

Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen gilt: Erfolgreiche BGF umfasst gleichzeitig gesundheitsgerechtes Verhalten und gesunde Arbeitsbedingungen. Anders gesagt: Verhaltens- und Verhältnisprävention. Aufgabe der Krankenkassen ist es, sowohl einen gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil zu fördern, als auch eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung zu unterstützen. Ebenso soll eine überbetriebliche Vernetzung und Beratung etabliert werden.

Neufassung 2022 mit Ergänzungen zum Klimaschutz

Der Leitfaden wird kontinuierlich verbessert. Im jüngsten Update, der Neufassung von Ende 2022, sind Aspekte des Umweltschutzes und des Klimawandels ergänzt. Begründet wird dies mit dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, die maßgeblich zur menschlichen Gesundheit beitragen. Entsprechend sollen GKV-Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention mittelbar auch dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zugutekommen.

Insbesondere wurden folgende Punkte erweitert:

Gesunde Ernährung und Bewegung: Bei den Kriterien für Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention wird auf die positiven Gesundheits- und Umwelt- beziehungsweise Klimaeffekte gesunder Ernährung und körperlicher Aktivität eingegangen (sogenannte Co-Benefits).

Klimafreundliche Gemeinschaftsverpflegung und Mobilität: Anregungen für eine Mitwirkung von Krankenkassen an der zugleich gesundheitsförderlichen und klimafreundlichen Ausrichtung der Gemeinschaftsverpflegung und Mobilität ergänzen die betriebliche und lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention.

Gesundheitsrisiko Klimawandel für Kommunen: Ein Kapitel zur Prävention klimawandelbedingter Gesundheitsrisiken in Kommunen ist neu. Krankenkassen erhalten damit erweiterte Handlungsmöglichkeiten zur Unterstützung insbesondere der kommunal Verantwortlichen zu gesundheitlich relevanten Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. 

Regionale BGF-Koordinierungsstellen    https://www.bgf-koordinierungsstelle.de/   

Die regionalen BGF-Koordinierungsstellen sind ein gemeinsames Angebot der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Übergeordnetes Ziel ist es, interessierten Unternehmen einen einfachen Zugang zu BGF-Ansprechpartnern zu ermöglichen.

 

BGF und BGM in der Praxis umsetzen
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