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Neuigkeiten 2017_08 Arbeitsschutz in Arztpraxen Update

Zusammenfassender Vortrag zum Thema Arbeitsschutz in Gefäßpraxen bei der Sitzung der AGA auf der Jahrestagung der DGP 2018 in Bielefeld:  Arbeitsschutz in Gefäßpraxen - Referent:  Dr. Georg Gallenkemper, Sprecher der AGA  - Download Vortrag

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Im Heft 33-34 des Deutschen Ärzteblattes erschien ein Artikel zu Arbeitsschutz in der Arztpraxis, der auf die Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung als conditio sine qua non für jeden Praxisinhaber hinweist. https://www.aerzteblatt.de/archiv/192977/Arbeitsschutz-in-der-Arztpraxis-Gesundheitsgefahren-bannen

Informationsseite über das "Unternehmermodell Arztpraxen" der Ärztekammer Nordrhein:  https://www.aekno.de/aerzte/unternehmermodell-arztpraxen

Zum Thema Gefährdungsbeurteilung hat der Ausschuss für Arbeitsstätten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA – http://www.baua.de die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3 - Gefährdungsbeurteilung  https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-V3.html herausgegeben, in der alle wichtigen Punkte der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA gibt in einem 528 seitigen Ratgeber zur Gefährdungs­beurteilung. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute (3. Auflage, 2016) detailierte Hilfestellung zu diesem Thema.  → NEU 2021: Handbuch Gefährdungsbeurteilung

Welche Hilfsangebote die für die Arztpraxen und Krankenhäuser zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege https://www.bgw-online.de ihren Versicherten auch bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung macht, findet sich in der Broschüre „BGW kompakt – Angebote, Informationen, Leistungen für Unternehmer in der Humanmedizin“ (http://daebl.de/TN89). Die BGW hat zudem ein Online-Portal zum Thema Gefährdungsbeurteilung eingerichtet: https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehrdungsbeurteilung/Gefaehrdungsbeurteilung_node.html

Mitte Oktober 2018 hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin DGAUM eine Stellungnahme zur Gefährungsbeurteilung herausgegeben: " 11 Thesen zur Gefährdungsbeurteilung - Stellungnahme von DGAUM und VDSI zu Grundlagen der Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz "

 


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV stellt in diesem Zusammenhang zum Schutz ihrer Mitglieder eine Broschüre mit dem Titel „Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch Behörden Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und Checklisten“ zur Verfügung: http://www.kbv.de/media/sp/Broschuere_Begehungen.pdf

 

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz sind das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge; aktuelle Versionen finden sich auf: https://www.gesetze-im-internet.de/ und auf   https://regelrechtaktuell.de/

Das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung DGUV findet sich unter https://publikationen.dguv.de/dguv/ 

Detailliertere Informationen über die wesentlichen Elemente des Arbeitsschutzes finden sich in den Technischen Regeln zum Arbeitsschutz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Technischer-Arbeitsschutz/Technischer-Arbeitsschutz_node.html   und   http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html

Einen Check der eigenen Arbeitsschutz-Organisation hat die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA online gestellt: http://www.gda-orgacheck.de   und  http://www.gda-portal.de/DE/Aufsichtshandeln/Gefaehrdungsbeurteilung/Gefaehrdungsbeurteilung_node.html

Ein "Kompendium Arbeitsschutz" hat die BGHW online zur Verfügung gestellt: https://kompendium.bghw.de/

Wie teuer ein Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften werden kann, findet sich im in den jeweiligen Bußgeldkatalogen http://bussgeld.org/arbeitsschutz/

Beispiele:

 
Vergehen
Bußgeld
Die Gefährdungsbeurteilung nicht korrekt, vollständig oder rechtzeitig gemacht
3000 Euro
 
Keine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt bestellen (Verstoß gegen vollziehbare Anordnung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz)
bis zu 25000 Euro
Eine falsche oder unvollständige Aussage bezüglich der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes
bis zu 25000 Euro
Das Besichtigen der Betriebsstätte wird unterbunden
bis zu 25000 Euro