Fluchtwege und Notausgänge - Änderung der Technischen Regeln / Herbst 2023
Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat 2022 die Technischen Regel „Fluchtwege und Notausgänge" (ASR 2.3) sowie die ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst.
Zudem wurde die ASR A3.4 „Beleuchtung" infolge der 2016 aktualisierten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Bezug auf die geänderte Definition des Begriffs „Arbeitsplatz" (seitdem ohne zeitliche Begrenzung) angepasst. Die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" wurde infolge der Überarbeitung der ASR A2.3 und ASR A3.4/7 formal bezüglich lichttechnischer Anforderungen an langnachleuchtende Sicherheitszeichen und Anforderungen an die Gestaltung des Flucht- und Rettungsplanes ergänzt, zudem wurden neue Rettungszeichen eingefügt.
Rettungszeichen und adaptive Technologie
Bei den Rettungszeichen, welche die Fluchtwege aus den Gebäuden aufzeigen, wird zunehmend die „adaptive Technologie*“ angewendet. Der Hintergrund: Feste Fluchtwege mit statischen Rettungszeichenleuchten sind unflexibel gegenüber sich ändernden Umständen. Personen im Gebäude können so versehentlich in Richtung der Gefahr geführt werden. Mittels adaptiver Technologien können die Rettungszeichen die angezeigte Richtung je nach Gefahrenlage dynamisch ändern und so den Erfolg und die Flexibilität der Evakuierungsmaßnahmen deutlich verbessern.
* Beispiel: EATON https://www.eaton.com/de/de-de/catalog/emergency-lighting/central-battery-system-guideled-adaptive.html | INOTEC-Licht Leitfaden Dynamische Fluchtweglenkung https://www.inotec-licht.de/unternehmen/aktuelles/leitfaden-brandschutz-der/
→ BAUA (18.3.2022) Gemeinsame Bekanntmachung der Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themenkomplex Flucht- und Verkehrswege: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/Flucht-und-Verkehrswege.html