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Beschäftigung von Behinderten - Inklusion - Integration

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Besetzung freier Stellen zu prüfen, ob sie insbesondere bei der Agentur für Arbeit gemeldete schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen darauf beschäftigen können (§ 164 SGB IX).

Gleichzeitig regelt das SGB IX, dass die Arbeit der Behinderung angepasst wird. Dazu gehört u.a., dass schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf eine Beschäftigung haben, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten können sowie die Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen.

Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 154 SGB IX).

Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, deren Höhe sich nach der Zahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze richtet. Die Ausgleichsabgabe soll die Arbeitgeber zur vermehrten Einstellung schwerbehinderter Menschen veranlassen. Aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe werden die Leistungen der Integrationsämter und der Agenturen für Arbeit für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen finanziert.

Quelle:

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - BMAS https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen/beschaeftigung-schwerbehinderter-menschen.html


weitergehende Informationen:

einfach teilhaben - Inklusion (einfach-teilhaben.de)  https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/Inklusion/Inklusion_node.html

Schwerbehinderte Menschen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen   und  https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba022830.pdf

EU Recht – Gleichbehandlung - Europäische Union (europa.eu) https://social-rights.campaign.europa.eu/equality_de?gad_source=1

 

Schwerbehindertenvertretung – Wikipedia   https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenvertretung

Lexikon: Schwerbehindertenvertretung (SBV) | REHADAT  https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Schwerbehindertenvertretung-SBV/

BVA - Schwerbehindertenvertretungen - Vertrauenspersonen für die Belange behinderter Menschen / Schwerbehindertenvertretung (bund.de)  https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Organisation/Vertretungen/Schwerbehindertenvertretung/schwerbehindertenvertretungen.html

Inklusionsbeauftragte*r https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon/detail/inklusionsbeauftragter/

 

Integrations- und Inklusionsämter und Integrationsfachdienste | BIH https://www.bih.de/integrationsaemter/

Bundesarbeitsge­meinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorge­stellen (BIH) e. V. https://www.bih.de/

 

Gesetze und Vorschriften

einfach teilhaben - Gesetze und Urteile (einfach-teilhaben.de)  https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/19_Gesetze_und_Urteile/Gesetze_und_Urteile_node.html

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen - Rechtliches (behindertenbeauftragter.de)  https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/rechtliches-node.html

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts - BMAS https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-foerderung-eines-inklusiven-arbeitsmarktes.html

 

Behinderung / Grad der Behinderung

Grad der Behinderung (GdB) – Tabelle | EnableMe https://www.enableme.de/de/artikel/grad-der-behinderung-tabelle-10731

EnableMe Deutschland – Stiftung Myhandicap https://www.enableme.de/de

betanet: Portal für psychosoziale und sozialrechtliche Informationen im Gesundheitswesen: Grad der Behinderung - GdB – Schwerbehinderung https://www.betanet.de/grad-der-behinderung.html

Lexikon zur beruflichen Teilhabe: Grad der Behinderung (GdB) | REHADAT https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Grad-der-Behinderung-GdB/

 

Antrag auf Anerkennung einer (Schwer-) Behinderung

Informationen für Menschen mit Behinderung   https://www.schwerbehindertenausweis.de/behinderung/antrag-und-verfahren

 

Informationen und Hilfen bei Seh-Behinderung

WIKI Durchblick https://www.wiki-durchblick.de

 

Arbeits-Assistenz für Schwerbehinderte  https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html

Arbeitsassistenz (vgl. §§ 49 Absatz 8 Satz 1 Nr. 3, 185 Absatz 5 SGB IX) ist die über gelegentliche Handreichungen hinausgehende, zeitlich wie tätigkeitsbezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung schwerbehinderter Menschen bei der Arbeitsausführung. Arbeitsassistenz ist notwendig, wenn der schwerbehinderte Mensch erst hierdurch eine den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes entsprechende, vertraglich geschuldete Arbeitsleistung wettbewerbsfähig erbringen kann. Beispiele für Arbeitsassistenz sind die persönliche Assistenz für schwer körperbehinderte Menschen, die Vorlesekraft für blinde und stark sehbehinderte Menschen oder Gebärdendolmetscher für gehörlose Menschen.

Die Kosten einer Arbeitsassistenz zur Erlangung eines Arbeitsplatzes werden grundsätzlich von den Rehabilitationsträgern, die zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes von den Integrationsämtern getragen. Ausgeführt werden die Leistungen grundsätzlich von den Integrationsämtern.