Beschäftigung von Behinderten - Inklusion - Integration
Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Besetzung freier Stellen zu prüfen, ob sie insbesondere bei der Agentur für Arbeit gemeldete schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen darauf beschäftigen können (§ 164 SGB IX).
Gleichzeitig regelt das SGB IX, dass die Arbeit der Behinderung angepasst wird. Dazu gehört u.a., dass schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf eine Beschäftigung haben, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten können sowie die Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen.
Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 154 SGB IX).
Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, deren Höhe sich nach der Zahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze richtet. Die Ausgleichsabgabe soll die Arbeitgeber zur vermehrten Einstellung schwerbehinderter Menschen veranlassen. Aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe werden die Leistungen der Integrationsämter und der Agenturen für Arbeit für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen finanziert.
Quelle:
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - BMAS https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen/beschaeftigung-schwerbehinderter-menschen.html
weitergehende Informationen:
einfach teilhaben - Inklusion (einfach-teilhaben.de) https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/Inklusion/Inklusion_node.html
Schwerbehinderte Menschen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen und https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba022830.pdf
EU Recht – Gleichbehandlung - Europäische Union (europa.eu) https://social-rights.campaign.europa.eu/equality_de?gad_source=1
Schwerbehindertenvertretung – Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenvertretung
Lexikon: Schwerbehindertenvertretung (SBV) | REHADAT https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Schwerbehindertenvertretung-SBV/
BVA - Schwerbehindertenvertretungen - Vertrauenspersonen für die Belange behinderter Menschen / Schwerbehindertenvertretung (bund.de) https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Organisation/Vertretungen/Schwerbehindertenvertretung/schwerbehindertenvertretungen.html
Inklusionsbeauftragte*r https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon/detail/inklusionsbeauftragter/
Integrations- und Inklusionsämter und Integrationsfachdienste | BIH https://www.bih.de/integrationsaemter/
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e. V. https://www.bih.de/
Gesetze und Vorschriften
einfach teilhaben - Gesetze und Urteile (einfach-teilhaben.de) https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/19_Gesetze_und_Urteile/Gesetze_und_Urteile_node.html
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen - Rechtliches (behindertenbeauftragter.de) https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/rechtliches-node.html
Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts - BMAS https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-foerderung-eines-inklusiven-arbeitsmarktes.html
Behinderung / Grad der Behinderung
Grad der Behinderung (GdB) – Tabelle | EnableMe https://www.enableme.de/de/artikel/grad-der-behinderung-tabelle-10731
EnableMe Deutschland – Stiftung Myhandicap https://www.enableme.de/de
betanet: Portal für psychosoziale und sozialrechtliche Informationen im Gesundheitswesen: Grad der Behinderung - GdB – Schwerbehinderung https://www.betanet.de/grad-der-behinderung.html
Lexikon zur beruflichen Teilhabe: Grad der Behinderung (GdB) | REHADAT https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Grad-der-Behinderung-GdB/
Antrag auf Anerkennung einer (Schwer-) Behinderung
Informationen für Menschen mit Behinderung https://www.schwerbehindertenausweis.de/behinderung/antrag-und-verfahren
Informationen und Hilfen bei Seh-Behinderung
WIKI Durchblick https://www.wiki-durchblick.de
Arbeits-Assistenz für Schwerbehinderte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html
Arbeitsassistenz (vgl. §§ 49 Absatz 8 Satz 1 Nr. 3, 185 Absatz 5 SGB IX) ist die über gelegentliche Handreichungen hinausgehende, zeitlich wie tätigkeitsbezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung schwerbehinderter Menschen bei der Arbeitsausführung. Arbeitsassistenz ist notwendig, wenn der schwerbehinderte Mensch erst hierdurch eine den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes entsprechende, vertraglich geschuldete Arbeitsleistung wettbewerbsfähig erbringen kann. Beispiele für Arbeitsassistenz sind die persönliche Assistenz für schwer körperbehinderte Menschen, die Vorlesekraft für blinde und stark sehbehinderte Menschen oder Gebärdendolmetscher für gehörlose Menschen.
Die Kosten einer Arbeitsassistenz zur Erlangung eines Arbeitsplatzes werden grundsätzlich von den Rehabilitationsträgern, die zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes von den Integrationsämtern getragen. Ausgeführt werden die Leistungen grundsätzlich von den Integrationsämtern.