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Neuigkeiten 2018_04 Meldung - KEINE Abschaffung der Zusatzbezeichnung Phlebologie !

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zusatzweiterbildung Phlebologie bleibt erhalten!

Ich konnte gerade Zeuge dieses positiven Beschlusses des 121. Deutschen Ärztetag in  Erfurt werden. Die Delegierten haben für die Phlebologie die moderne Möglichkeit der berufsbegleitenden Weiterbildung beschlossen.

Herzlichen Dank an alle, die sich für den Fortbestand der Phlebologie so großartig eingesetzt haben! Der Vorsitzende der Kommission für die Novellierung der Musterweiterbildungsordnung, Herr Dr. Bartmann,  hat dies in seiner Rede heute beim Ärztetag als „beispiellose Kampagne, wie sie der Deutsche Ärztetag noch nicht erlebt hat“  gewürdigt.

Herzlichen Dank an die Delegierten des Deutschen Ärztetags, die für die Phlebologie Anträge und Reden und Diskussionsbeiträge eingebracht haben, was angesichts der starken Kontroversen nicht einfach war.

Herzliche Grüße

Prof. Dr. Markus Stücker

Präsident der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie 

am  Freitag, den 11. Mai 2018 um 14:15 Uhr

hier der diesbezügliche Bericht im Deutschen Ärzteblatt Jg 115 Heft 20-21 C817-C818:

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DEUTSCHER ÄRZTETAG

(Muster-)Weiter­bildungs­ordnung: Novelle einstimmig beschlossen

...Zur Abstimmung standen am 11. Mai in Erfurt die Präambel, die Ziel und Zweck der fachärztlichen Weiterbildung definiert, sowie der Paragrafenteil, der die rechtlichen Vorgaben der Weiterbildung beschreibt. Darin verankert ist beispielsweise der neue Kompetenzbegriff, auf dem die Novelle basiert, ebenso wie die Erweiterung der Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung um Arbeits- und Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Radiologie und Transfusionsmedizin. Außerdem standen die allgemeinen Inhalte der fachärztlichen Weiterbildung zur Entscheidung an, die jeder Arzt beherrschen muss. Dazu zählen zum Beispiel ethische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen ärztlichen Handelns ebenso wie ärztliche Gesprächsführung oder die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen. Die Delegierten mussten außerdem darüber befinden, welche Zusatzweiterbildungen es künftig geben soll. Zur Abstimmung standen 68 Bezeichnungen, davon 21 neue, sowie die Voraussetzungen und Mindestzeiten für deren Erwerb.

An diesem Punkt entzündeten sich dann auch die Diskussionen. So hatte der Vorstand der Bundes­ärzte­kammer (BÄK) in seiner Beschlussvorlage beispielsweise empfohlen, die Zusatzbezeichnungen Phlebologie und Spezielle Viszeralchirurgie wieder in die Gebiete zurückzuverlagern. Der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der BÄK, Dr. med. Franz Bartmann, sprach sich vor den 250 Delegierten des Ärztetages dafür aus, dass Ärztinnen und Ärzte beide Qualifikationen künftig nicht mehr innerhalb fester Zeiten an einer Weiterbildungsstätte, sondern berufsbegleitend erwerben sollten. Chirurgen wüssten, dass man die Eingriffe höheren Schwierigkeitsgrades, um die es in der Speziellen Viszeralchirurgie gehe, in den bislang vorgeschriebenen zwei Jahren nach der Grundweiterbildung nicht zwangsläufig in der notwendigen Tiefe erlernen könne. „Das sind Eingriffe, die sich über ein Berufsleben hinziehen“, sagte Bartmann.

Wert für die Versorgung

In der Phlebologie sprechen dem Weiterbildungsexperten zufolge die Zahlen dafür, vom bisherigen Kurs abzuweichen. Eine Blitzumfrage bei zehn der 17 Ärztekammern habe ergeben, dass 2017 genau 33 Zusatzqualifikationen in Phlebologie vergeben wurden. Der Grund für die niedrige Zahl an Abschlüssen sei die vorgeschriebene Weiterbildungszeit von eineinhalb Jahren, zeigte sich Bartmann überzeugt. „Und eine Zusatzqualifikation, die niemand erwirbt, hat in der Versorgung keinen Wert“, gab er zu bedenken. Er sehe kein Problem darin, dass Ärzte die Inhalte der Phlebologie deshalb künftig berufsbegleitend erwerben sollten.

In beiden Fällen setzten sich jedoch die Kritiker der Vorlage des BÄK-Vorstands durch. Der Ärztetag stimmte dafür, sowohl die Zusatzweiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie als auch die Phlebologie beizubehalten. Venenleiden seien eine Volkskrankheit, erklärte Dr. med. Andreas Gibb, Mecklenburg-Vorpommern. 25 Prozent der Bevölkerung seien davon betroffen. Für diese Patienten bedeute die Abschaffung der Zusatzweiterbildung Phlebologie einen Rückschritt in der bisher gut funktionierenden Versorgung, hieß es in einem Antrag, den Dr. med. Lothar Rütz und weitere Abgeordnete der Ärztekammer Nordrhein formuliert hatten. Die Nennung der Bezeichnung auf dem Praxisschild erleichtere den Patienten zudem die Orientierung bei der Suche nach einem entsprechend qualifizierten Facharzt.

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Keine Diskussion über Inhalte

Der Ärztetag beschloss darüber hinaus, sich nicht mit den Inhalten der Zusatzweiterbildungen zu befassen. Diese sollen die Weiterbildungsgremien der BÄK zusammen mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden erarbeiten und mit den Lan­des­ärz­te­kam­mern abstimmen. Auf dieser Grundlage sollen die Inhalte anschließend vom BÄK-Vorstand beschlossen werden. Mit den Weiterbildungsinhalten der einzelnen Fachgebiete (Abschnitt B der MWBO) war der Ärztetag 2017 ebenso verfahren.

hier abrufbar : der Volltext des Beschlussprotokolles des 121. Deutschen Ärztetages in Erfurt  

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unsere Meldung im Vorfeld des Ärztetages:


es gibt Hinweise, dass die Bundesärztekammer die Zusatzbezeichnung "Phlebologie" auf der nächsten Tagung der Deutschen Ärzteschaft am 08. bis 11.05.2018 in Erfurt, abschaffen will.

 

Dort soll nämlich die neue Weiterbildung für Ärzte TOP VIII verabschiedet werden, wo unter anderem die Reduktion der Zusatzausbildungen ein Thema ist. 

Die Bundesärztekammer ist anscheinend der Meinung, dass z.B. Hautärzte und Gefäßchirurgen in ihrer Ausbildung genügend Kenntnisse und Fähigkeiten erlernen, um die umfänglichen Aufgaben der Phlebologie in Gänze erfüllen zu können und dass es keiner weiteren Ausbildung bedarf, um PatientInnen und Patienten mit phlebologischen Erkrankungen optimal beraten und behandeln zu können.



Gerade der Mangel an Spezialisten auf phlebolgischem Gebiet war allerdings 1995 der Anlass für die Deutsche Ärzteschaft mit der Schaffung der Zusatzweiterbildung auch die Voraussetzungen für eine gute Versorgung der Bevölkerung zu schaffen :

 

"Entscheidungen der Bundesärztekammer zur Berufsordnung - Im Jahre 1992 beraumte das Bundesgesundheitsamt in Köln eine Sitzung an, um über eine neue Berufsordnung der Gefäßmedizin zu beraten. Bisher war nur die Gefäßchirurgie als Teilgebiet der Chirurgie etabliert. An dem riesigen Verhandlungstisch saßen die hochrangigen Vertreter der einzelnen Fachgesellschaften, insgesamt vielleicht 40 Honoritäten, herum. Bestimmte Teilnehmer erhielten das Wort für mehr oder weniger 5 Minuten, um die Situation jeweils aus der Sicht ihres Fachgebietes darzustellen. Mir gewährte man eine Redezeit von 20 Minuten, wahrscheinlich in meiner Funktion als Präsident der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Direktor der damals größten angiologischen Klinik in der  Bundesrepublik. Um es auf den Punkt zu bringen, jeder Fachvertreter wollte sowohl die Angiologie als auch die Phlebologie seinem eigenen Gebiet einverleiben. So ist es ja üblich, wenn es etwas umsonst gibt. Ich saß neben Herrn Schultz-Ehrenburg als Vertreter der Dermatologie. Meine Darstellung des Problems leitete sich aus der Geschichte und aus den Bedürfnissen für die Praxis ab, d.h. Angiologie als Teilgebiet für die Innere Medizin und Phlebologie für Angehörige aller Fachrichtungen der Medizin, die sich die notwendigen speziellen Kenntnisse erwerben. Dieses Konzept wurde von der Gesundheitsbehörde für sinnvoll gehalten, und die Landesärztekammern erhielten bald die Empfehlung zur Umsetzung in das Berufsrecht. Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie wurden auf dem Jahreskongress in Recklinghausen von Frau Prof. Zabel am 21. September 1994 informiert. Zu den ersten Ländern, die die Zusatzbezeichnung Phlebologie praktizierten, gehörten Bayern, Sachsen und Thüringen. Wir in Hessen folgten 1995 nach. Im Jahre 1996 war der Prozess in Deutschland abgeschlossen.

Prof. Dr. med. Wolfgang Hach - Präsident der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie 1991-1995"



Wenn ein erneuter Mangel an Phlebologen vermieden werden soll, dann ist es keine gute Idee, die seinerzeit geschaffene Zusatzweiterbildung abzuschaffen!

 

Wir fordern dazu auf, in den nächsten Tagen bei der Bundesärztekammer formlos Einspruch gegen die Abschaffung der Zusatzbezeichnung Phlebologie einzulegen!

Das geht z.B. über das Kontaktformular : http://www.bundesaerztekammer.de/kontakt/

 

Danke für Ihre Mithilfe.

Selbstverständlich wird sich die Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und hier die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsmedizin weiter engagieren, um KollegInnen und Kollegen wie Interessierten und Betroffenen zu helfen.