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Betriebliche Gesundheitsförderung BGF

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Einbindung gesundheitsfördernder Maßnahmen

- unter besonderer Beachtung gesundheitlicher Aspekte des Herz-Kreislauf-Systems –

in das betriebliche Gesundheitsmanagement BGM

(Betriebliche Gesundheitsförderung BGF)

In einer Phase des Lebens, die geprägt ist von ausgereifter Körperlichkeit und optimaler Leistungsfähigkeit, verbringt der Mensch einen großen Teil in bzw. auf der Arbeit.

Da in dieser Lebensphase wesentliche Weichen gestellt werden für die Gesamtgesundheit, die Anzahl, Häufigkeit und Schwere zukünftiger Erkrankungen und die (Über-) Lebensdauer, ist der Einfluß gesundheitsfördernder Maßnahmen auf der Arbeit durch Vorbild, Information, Motivation und praktische Anwendung so wirksam wie in kaum einer anderen Lebensphase,

abgesehen von den noch wichtigeren Aspekten der Prägung in der Kindheit.

Da in unserer Gesellschaft der größte Anteil aller lebensverkürzender und lebensbeendender Erkrankungen zu den Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems gehört (Herzinfarkt und Hirnschlag), ist der Einfluß gerade auf Herz-Kreislauf-gefährdende Aspekte des Lebens von größter individueller wie gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.

Da das größte Gut eines Staates die Gesamtgesundheit seiner Bevölkerung ist, wurde schon vor langer Zeit die Verpflichtung der Arbeitgeber*, die (physische wie psychische) Gesundheit seiner Arbeitnehmer* zu schützen, im Arbeitsschutzgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/) verankert.

Hier ist der Aspekt der Prävention, das Verhindern von Gefährdungen durch vorsorgliche Analyse der Arbeitssituation, durch Verhindern bzw. Minimierung von Gefahren durch technische, organisatorische und persönlich-individuelle Maßnahmen

vorrangig vor heilungsfördernden und in die Arbeit wieder eingliedernden Maßnahmen (Betriebliches Eingliederungs-Management BEM).

Dieser Teil der Arbeitgeber*-Für- und Vorsorge ist extrem detailliert gesetzlich geregelt.

Darüber hinaus gehende Maßnahmen mit Einflußnahme auf die Gesamt- bzw. insbesondere Herz-Kreislauf-Gesundheit (betriebliche Gesundheits-Förderung BGF) sind einerseits staatlich gewünscht und werden gefördert, andererseits jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

in Anlehnung an Giesert, 2012

Namen der drei Säulen

Arbeits- und Gesundheitsschutz (AUG)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Ziele der Maßnahmen

Arbeitsgestaltung und Gefahrenprävention zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

Individuelles Verfahren zur Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Langzeiterkrankung oder wiederholten längeren Fehlzeiten

Förderung und Erhalt von Gesundheit im Betrieb: Gesundheitsressourcen aufbauen und Belastungen abbauen

Für wen verpflichtend oder freiwillig

Gesetzlich verpflichtend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen

Gesetzlich verpflichtend für Arbeitgeber (BEM-Angebot), freiwillig für Beschäftigte (d.h. Beschäftigte können das Angebot annehmen oder ablehnen)

Freiwillig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen, aber für gesetzliche Krankenkassen verpflichtend

Gesetzliche Grundlage

ArbSchG §§ 3, 4, 6, 7

§ 167 Abs. 2 SGB IX

§ 20 Abs. 2 SGB V

Weitere: siehe  https://www.dnbgf.de/betriebliche-gesundheitsfoerderung/rechtsgrundlagen-bgf


Siehe auch: Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Arbeitsmedizinische Empfehlung - Ausschuss Arbeitsmedizin

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a462-arbeitsmedizinische-empfehlung-betriebliches-gesundheitsmanagement.pdf;jsessionid=79CA45CF271945BB376E54633D7529EB.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=3

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