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Der GB Psych Kompass - Instrumente zur Erhebung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung

GB-Psych Kompass - Instrumente zur Erhebung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung


Das Online-Tool GB-Psych Kompass des Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM) (Hamburg)

https://www.hamburg.de/gb-psych-kompass/

gibt eine Übersicht von zielgerichteten und geprüften Instrumenten zur Erhebung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Der GB-Psych Kompass erleichtert die Suche und Auswahl geeigneter Erhebungsinstrumente für Ihr Unternehmen: individuell nach Branche, Anzahl der Beschäftigten und Kosten.

Das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM) möchte betriebliche Akteurinnen und Akteure bei der Ermittlung von Gefährdungen durch psychische Belastung am Arbeitsplatz unterstützen. Dazu wurde das kostenfreie Online-Tool „GB-Psych Kompass“ im ZfAMentwickelt und implementiert, das eine Übersicht von geprüften Instrumenten zur Erhebung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bietet.

Informationen zum GB-Psych Kompass

 

 

Siehe auch

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie | GDA - Arbeitsprogramm Psyche

https://www.gda-psyche.de/

Kompetenznetz Einsamkeit KNE

https://kompetenznetz-einsamkeit.de/

 

 

Fluchtwege und Notausgänge - Änderung der Technischen Regeln / Herbst 2023

Fluchtwege und Notausgänge - Änderung der Technischen Regeln

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat 2022 die Technischen Regel „Fluchtwege und Notausgänge" (ASR 2.3) sowie die ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Zudem wurde die ASR A3.4„Beleuchtung" infolge der 2016 aktualisierten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Bezug auf die geänderte Definition des Begriffs „Arbeitsplatz" (seitdem ohne zeitliche Begrenzung) angepasst. Die ASR A1.3„Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" wurde infolge der Überarbeitung der ASR A2.3 und ASR A3.4/7 formal bezüglich lichttechnischer Anforderungen an langnachleuchtende Sicherheitszeichen und Anforderungen an die Gestaltung des Flucht- und Rettungsplanes ergänzt, zudem wurden neue Rettungszeichen eingefügt.

Rettungszeichen und adaptive Technologie

Bei den Rettungszeichen, welche die Fluchtwege aus den Gebäuden aufzeigen, wird zunehmend die „adaptive Technologie*“ angewendet. Der Hintergrund: Feste Fluchtwege mit statischen Rettungszeichenleuchten sind unflexibel gegenüber sich ändernden Umständen. Personen im Gebäude können so versehentlich in Richtung der Gefahr geführt werden. Mittels adaptiver Technologien können die Rettungszeichen die angezeigte Richtung je nach Gefahrenlage dynamisch ändern und so den Erfolg und die Flexibilität der Evakuierungsmaßnahmen deutlich verbessern.

Quelle: https://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/der-stand-der-technik-bei-der-notfallbeleuchtung_96_601618.html

* Beispiel: EATON https://www.eaton.com/de/de-de/catalog/emergency-lighting/central-battery-system-guideled-adaptive.html  | INOTEC-Licht Leitfaden Dynamische Fluchtweglenkung https://www.inotec-licht.de/unternehmen/aktuelles/leitfaden-brandschutz-der/

 

BAUA (18.3.2022) Gemeinsame Bekannt­machung der Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themen­komplex Flucht- und Verkehrs­wege: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/Flucht-und-Verkehrswege.html

 

 

 

Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen / Infektionsgefährdung

Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen / Infektionsgefährdung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/) ist die/der Arbeitgeber*In verpflichtet, Gefährdungen in einer „Gefährdungsbeurteilung“ zu dokumentieren, Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minimierung festzulegen, Verantwortliche zu bestimmen und anzugeben, wann mit welchen Mitteln der Erfolg kontrolliert werden soll:

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

§4 Allgemeine Grundsätze

Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:

      1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
      2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
      3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
      4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
      5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
      6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
      7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
      8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

      1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
      2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
      3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
      4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
      5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
      6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

§ 6 Dokumentation

(1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmendes Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefaßte Angaben enthalten.“

Die Maßnahmen werden nach dem sogenannten STOP Prinzip festgelegt

(https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/trgs500/5.htm | https://www.baua.de/DE/Angebote/Veranstaltungen/Dokumentationen/Gefahrstoffe/pdf/Vortrag-A-plus-A-2019-01.pdf?__blob=publicationFile&v=2   :

S = Substitution, soweit möglich - vorrangige Maßnahme

T = Technische Maßnahmen

O = Organisatorische Maßnahmen

P = Persönliche Maßnahmen (z.B. Schutzausrüstung) - nachrangig, da Fehler anfällig

Tätigkeiten mit Biostoffen stellen für die/den Arbeitnehmer*in ein Infektionsrisiko dar und müssen folglich in der Gefährdungsbeurteilung nach den o.g. Grundsätzen erfasst, analysiert und dokumentiert werden. Maßnahmen müssen festgelegt und dokumentiert werden, eine verantwortliche Person ebenso wie ein Kontrolltermin bzgl. der Effektivität der Maßnahmen inkl. der Kontrollparameter bestimmt werden.

Gemäß §4 Biostoff-Verordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013/ )  und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA.html siehe hier: TRBA- 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-250.html) hat der Arbeitgeber diese Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Tätigkeiten mit Biostoffen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

Gemäß Biostoff-VO § 5 und TRBA 250, Satz 3.4.1. hat die/der Arbeitgeber*In bei Tätigkeiten in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung, in der Biotechnologie sowie in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes zu ermitteln, ob gezielte oder nicht gezielte Tätigkeiten ausgeübt werden. Er hat diese Tätigkeiten hinsichtlich ihrer Infektionsgefährdung einer Schutzstufe zuzuordnen.

Schutzstufen Zuordnung

Wenn der Biostoff bekannt ist und der Kontakt gezielt erfolgt, entspricht die erforderliche Schutzstufe der Risikogruppe des Stoffes.

Bei nicht gezielten Tätigkeiten ist für die Einstufung die Feststellung maßgeblich, welche unterschiedlichen Biostoffe in welchem Umfang und in welcher Form bei der Tätigkeit auftreten können. Die Biostoffe sind hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials einzeln zu beurteilen: Berücksichtigt werden dabei Einstufung, Art der Tätigkeit, Übertragungswege und die Expositionssituation.

Werden mehrere Biostoffe bei der nicht gezielten Tätigkeit verwendet, so richtet sich die Schutzstufe nach der Risikogruppe des Stoffes, der im Einzelfall für den Schutz des Beschäftigten relevant ist. Dieser muss nicht unbedingt das höchste Gefährdungspotenzial besitzen.

Ein Beispiel: Ein Biostoff der Risikogruppe 3 kommt bei der betrachteten nicht gezielten Tätigkeit selten vor und die Exposition ist sehr gering. Ein Biostoff der Risikogruppe 2 wird jedoch in großem Umfang erwartet. Er bestimmt damit den Grad der Infektionsgefährdung maßgeblich. Die Tätigkeit kann somit ggf. der Schutzstufe 2 zugeordnet werden (aus: https://sicheresarbeitenimlabor.de/fachinformation-responsiv/kapc/bio_gezielte_nicht_gezielte_taetigkeiten.htm).

weitere Informationen auf bgw-online:   https://www.bgw-online.de/service/search/bgw-online-de/20932?query=schutzstufe 

Eine Beschreibung der Risikogruppe  zu definierten Keimen inkl. der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Abhängigkeit von der Art der Tätigkeit (gezielt bzw. ungezielt) findet sich in der GESTIS-Biostoffdatenbank(https://biostoffe.dguv.de/)

hier kann auch die Suche gezielt nach der Branche ausgeführt oder eine Volltextsuche veranlasst werden!

bzw. gemäß TRBA 250 Punkt 3.2.2. in den TRBA 460 für Pilze, 462 für Viren, 464 für Parasiten und 466 für Bakterien(https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA.html). Maßgeblich sind hier für die Einstufung die infektiösen Eigenschaften des biologischen Arbeitsstoffes; sensibilisierende und toxische Wirkungen beeinflussen die Zuordnung zu einer Risikogruppe nicht und sind hier gesondert ausgewiesen.

Eine "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" findet sich in der TRBA 400 (https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-400.html)

Ein Muster-Formular der BGW für eine Gefährdungsbeurteilungbei Tätigkeiten mit Biostoffen findet sich unter https://www.bgw-online.de/resource/blob/9086/19ad2158ae3a9a4f920e6e9ac3a61b78/GFB-Biostoffe_gezielte-und-nicht-gezielte-Taetigkeit_mit-Schutzstufenzuordnung-2022-11.docx

Weitergehende Informationen zu grundlegenden Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der TRBA 500 (https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-500.html).

Erläuterungen  Biologische Schutzstufe – Wikipedia   =  https://de.wikipedia.org/wiki/Biologische_Schutzstufe  

TRBA 450 Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 450 https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-450.html

Schutzmaßnahmen in Laboratorien inkl Schutzstufen in TRBA 100https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-100.html

Für die Erstellung der TRBA zuständig ist der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe ABAS. Er berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu biologischen Arbeitsstoffen (weitere Informationen und Veröffentlichungen des ABAS unter https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/ABAS.html).

Weitergehende Informationen zu Infektionen und Schutzmaßnahmen finden sich ebenfalls unter den Seiten des RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/InfAZ_marginal_node.html.

Regelhaft gehört gemäß Arbeitsmedizinischer Vorsorge Verordnung ArbMedVV (https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/ - Anhang: Teil 2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischenArbeiten mit humanpathogenen Organismen) eine arbeitsmedizinische Beratung (ehemaliger Grundsatz 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefahr) zu den Maßnahmen, die die/der Arbeitgeber*in anzubieten (Angebots-Vorsorge) bzw. zu veranlassen (Pflicht-Vorsorge) hat und die die/der betroffene Arbeitnehmer*In annehmen kann bzw. an der sie/er teilzunehmen hat: Vor/Zu Beginn der Tätigkeit, erste nachfolgende Beratung nach spätestens 1 Jahr, weitergehende Beratungen nach spätestens 3 Jahren (AMR Nr. 2.1 Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AMR/AMR-2-1.html),

siehe auch DGUV Information 207-019 - Gesundheitsdienst https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/885 

 


 

BEISPIELE

für die Einordnung in eine Risiko-Gruppe

https://biostoffe.dguv.de/search

KEIM RISIKOGRUPPE
SARS-COV2 3
INFLUENZA 2
WINDPOCKEN 2
Masern 2
Hepatitis A 2
Salonella paratyphi 2
MRSA 2
Hepatitis B 2
HIV 3

 

für die Schutzstufen - Zuordnung und Maßnahmen

im Gesundheitsdienst

 

Schutzstufen

hygienewissen.de - Hygieneschulung: Gesundheitsschutz und Hygiene gem. TRBA 250, Schutzstufen und zugeordnete Tätigkeiten

https://www.hygienewissen.de/schulungsmodule/gesundheitsschutz-und-hygiene-gem-trba-250/schutzstufen-und-zugeordnete-taetigkeiten/

 

Schutzmaßnahmen

hygienewissen.de - Hygieneschulung: Gesundheitsschutz und Hygiene gem. TRBA 250, Schutzmaßnahmen

https://www.hygienewissen.de/schulungsmodule/gesundheitsschutz-und-hygiene-gem-trba-250/schutzmassnahmen/

 

 

 

 

 

Grundlegendes zum Arbeitsschutz in der Gefäßmedizin

Zusammenfassender Vortrag zum Thema Arbeitsschutz in Gefäßpraxen bei der Sitzung der AGA auf der Jahrestagung der DGP 2018 in Bielefeld:

Arbeitsschutz in Gefäßpraxen

-Referent:  Dr. Georg Gallenkemper, Sprecher der AGA  - Download Vortrag

....

Im Deutschen Ärzteblatt wurde die Bedeutung des Arbeitsschutzes auch unter rechtlichen Aspekten herausgestellt : Arbeitsschutz in Arztpraxen: Unterschätztes Risiko. Dtsch Ärztebl 2010; 107(38): [19] http://www.aerzteblatt.de/archiv/78447

Die zuständige Berufsgenossenschaft für die Gefäßmedizin ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) https://www.bgw-online.de . Viele Informationen und Hilfen finden sich schon auf ihrer Internetseite.

Es gibt Arbeitsschutzmanagement-systeme, die viele bis alle Aspekte des Arbeitschutzes inkludieren wie auditor plus http://www.hnc- datentechnik.de/42/AUDITOR_plus.htm, eplas http://www.eplas.net/de, presys www.presys.de oder z.B. samas saftey http://www.samas.de/safety.html.

Zentraler Punkt des Arbeitsschutzes ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Wichtige Informationen und Hilfen finden sich unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de Ein Beispiel für eine einfache vorgefertigte Gefährdungsbeurteilung für Gefäßpraxen findet sich unter http://bgw-partner.de/mediapool/88/885728/data/Arztpraxis.pdf

Im Heft 33-34 des Deutschen Ärzteblattes im August 2017 erschien ein Artikel zu Arbeitsschutz in der Arztpraxis, der auf die Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung als conditio sine qua non für jeden Praxisinhaber hinweist. https://www.aerzteblatt.de/archiv/192977/Arbeitsschutz-in-der-Arztpraxis-Gesundheitsgefahren-bannen

Zum Thema Gefährdungsbeurteilung hat der Ausschuss für Arbeitsstätten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA – http://www.baua.dedie neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3 - Gefährdungsbeurteilung  https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-V3.html herausgegeben, in der alle wichtigen Punkte der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden. Seit 2021 → Handbuch Gefährdungsbeurteilungder BAuA

Welche Hilfsangebote die für die Arztpraxen und Krankenhäuser zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege https://www.bgw-online.de ihren Versicherten auch bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung macht, findet sich in der Broschüre „BGW kompakt – Angebote, Informationen, Leistungen für Unternehmer in der Humanmedizin“ (http://daebl.de/TN89). Die BGW hat zudem ein Online-Portal zum Thema Gefährdungsbeurteilung eingerichtet: https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehrdungsbeurteilung/Gefaehrdungsbeurteilung_node.html


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV stellt in diesem Zusammenhang zum Schutz ihrer Mitglieder eine Broschüre mit dem Titel „Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch Behörden Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und Checklisten“ zur Verfügung: http://www.kbv.de/media/sp/Broschuere_Begehungen.pdf

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz sind dasArbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge; aktuelle Versionen finden sich auf: https://www.gesetze-im-internet.de/

Detailliertere Informationen über die wesentlichen Elemente des Arbeitsschutzes finden sich in den Technischen Regeln zum Arbeitsschutz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Technischer-Arbeitsschutz/Technischer-Arbeitsschutz_node.html     und  http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html

Einen Check der eigenen Arbeitsschutz-Organisation hat die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA online gestellt: http://www.gda-orgacheck.de   und   http://www.gda-portal.de/DE/Aufsichtshandeln/Gefaehrdungsbeurteilung/Gefaehrdungsbeurteilung_node.html

 

Informationsseite über das "Unternehmermodell Arztpraxen" der Ärztekammer Nordrhein:  https://www.aekno.de/aerzte/unternehmermodell-arztpraxen

 

Wie teuer ein Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften werden kann, findet sich im in den jeweiligenBußgeldkatalogenhttp://bussgeld.org/arbeitsschutz/

 Weitere Hilfen zu Einzelheiten des Arbeitsschutzes finden sich unter https://www.aekno.de/page.asp?pageID=8550 und http://downloadcenter.bgrci.de/shop/gefb/uebergreifend.

 Ein "Kompendium Arbeitsschutz" hat die BGHW online zur Verfügung gestellt: https://kompendium.bghw.de/

Informationen zur Reduktion der Strahlenbelastung bei Gefäßinterventionen

 

 

Handbuch Gefährdungsbeurteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Neuigkeiten 2022_06

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA  hat den alten "Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung" durch ein neues Referenzwerk zum Thema Gefährdungsbeurteilung ersetzt:

 

M. Kittelmann, L. Adolph, A. Michel, R. Packroff, M. Schütte, S. Sommer (Hrsg.):

Handbuch Gefährdungsbeurteilung. 

1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2021. Seiten 611, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fachbuch20210127

Das Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung ist ein Nachschlagewerk für Arbeitsschutzfachleute. Es stellt grundlegende Informationen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Durch die Berücksichtigung der allgemeinen Informationen und Kriterien in diesem Handbuch lässt sich nicht die Angemessenheit eines konkreten Ergebnisses einer Gefährdungsbeurteilung ableiten, hierfür sind stets betriebs- und situationsspezifische Aspekte zu berücksichtigen.

Die Inhalte des Handbuchs werden online fortlaufend auf den neuesten Stand gebracht. Nutzerinnen und Nutzer können dadurch schnell auf inhaltliche Änderungen zugreifen. Zugleich erlaubt die PDF-on-Demand Funktion, jederzeit das Dokument oder Teile davon zu laden, abzuspeichern oder auszudrucken.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

Seit 1996 verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz alle Arbeitgeber durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der damit verbundenen Gefährdungen eigenständig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten abzuleiten.

 

Das Handbuch gliedert sich in drei Teile:

Teil 1 enthält allgemeine Informationen und Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung.

Teil 2 enthält gefährdungsfaktorenbezogenes Wissen, insbesondere zur Relevanz der jeweiligen Gefährdung und deren Wirkungen, Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen, Arbeitsschutzmaßnahmen sowie vorliegende Vorschriften, Regelwerke und weitere (arbeits-)wissenschaftliche Erkenntnisse.

Teil 3 enthält qualitätsgesicherte Handlungshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in Form einer Datenbank.

 

Zu den online Versionen des Handbuches Gefährdungsbeurteilung

→   https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Gefaehrdungsbeurteilung/Handbuch-Gefaehrdungsbeurteilung/Gefaehrdungsbeurteilung_node.html

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fachbuecher/Gefaehrdungsbeurteilung.html

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/Gefaehrdungsbeurteilung.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KÄLTE - Maßnahmen bei arbeitsbedingter Kälte-Einwirkung

KÄLTE

 

aus aktuellem Anlass (Energiespar-Verordnung mit Absenkung der Mindestentemperatur in Arbeitsstätten) und der anstehenden kalten Jahreszeit finden sich hier Hinweise zum Umgang mit dem Thema "Kälte am Arbeitsplatz".

Nach der Definition der Physik und der Thermodynamik gibt es keine Kälte, sondern nur Wärme. Das Verständnis von „Kälte“ als Gegenteil/Abwesenheit von Wärme hat dennoch Eingang in die technische Fachsprache gefunden. Auch in der Fachsprache wird der Begriff aber zumeist unscharf und uneinheitlich verwendet; es kann damit sowohl die übertragene Wärmemenge oder der Wärmestrom als auch die Kühltemperatur oder die Temperaturdifferenz zur Umgebung gemeint sein (WIKIPEDIA).

Wo Kälte in der Arbeitsumgebung herrscht, existiert folglich auch der Verlust von Wärme des arbeitenden Menschen. Das kann wohltuend sein, wenn der Mensch Wärme angeben muß, um seine Körper(Kern)temperatur stabil halten zu können, oder unangenehm, wenn der Mensch zum Erhalt seiner Körper(Kern)temperatur Wärmeenergie erzeugen muß. Gefährlich bis lebensbedrohlich wird es für ihn, wenn die innere Wärmeproduktion die Körper(Kern)temperatur nicht stabil halten kann

(https://gallenkemper.de/neuigkeiten/neuigkeiten-2017-05-sommer-thema-arbeit-in-waerme-und-hitze-bedeutung-des-kreislaufes.html ).

Grenzwerte KKT           Körperkerntemperatur

Folgen

44-45°C

100% Mortalität

42,5°C

50% Mortalität

ab 41°C

Hitzschlag, beginnende Eiweißdenaturierung

bis 40°C

möglich bei schwerer körperlicher Belastung

ab 38°C

Fieber; zunehmendes Kreislaufversagen, Hitzekollaps

~ 37°C

normale KKT

zirkadiane Änderung ±0,5°C

< 35°C

Hypothermie, Bewusstseinsstörung

<33°C

Stoffwechselreduktion

<30°C

endet Kältezittern … Poikolithermie

Ventrikuläre Extrasystolien jederzeit möglich

<27°C

Bewegungsunfähigkeit

<25°

Tod durch unzureichende Atmung

 

Unabhängig davon kann lokal einwirkende Kälte lokal begrenzte Gewebschäden beim arbeitenden Menschen erzeugen (Erfrierung).

Kälte als Gefahr für Gesundheit und Leben eines arbeitenden Menschen bedingt ihre Beachtung in der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.

 

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA verweist im Zusammenhang mit Gefährdungen durch Kälte auf folgende

Vorschriften, Regelwerke, Literatur,  Gesetze, Verordnungen

www.gesetze-im-internet.de; https://eur-lex.europa.eu/homepage.html

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

Technische Regelwerke zu den Arbeitsschutzverordnungen

www.baua.de

  • ASR A3.5: Raumtemperatur

  • ASR A3.6: Lüftung

Vorschriften der Unfallversicherungsträger

www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln

Weitere Regeln der Technik

www.beuth.de

  • DIN EN 342: Schutzkleidung - Kleidungssysteme und Kleidungsstücke zum Schutz gegen Kälte

  • DIN 33403-5: Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen

  • DIN EN 340: Schutzkleidung: Allgemeine Anforderungen

  • DIN EN ISO 7726: Umgebungsklima - Instrumente zur Messung physikalischer Größen

  • DIN EN ISO 9886: Ergonomie – Ermittlung der thermischen Beanspruchung durch physiologische Messungen

  • DIN SPEC 33428 (ehemals DIN-Fachbericht 128): Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Grundlagen zur Klimaermittlung

  • DIN EN ISO 9920: Ergonomie der thermischen Umgebung - Abschätzung der Wärmeisolation und des Verdunstungswiderstandes einer Bekleidungskombination

  • DIN EN ISO 11079: Ergonomie der thermischen Umgebung - Bestimmung und Interpretation der Kältebelastung bei Verwendung der erforderlichen Isolation der Bekleidung (IREQ) und lokalen Kühlwirkungen

  • DIN EN ISO 15743: Ergonomie der thermischen Umgebung - Arbeitsplätze in der Kälte - Risikobewertung und Management

Literatur

Unter dem Punkt

Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle – findet sich in Bezug auf Kälte-Einwirkung

Folgendes:

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Arbeitsplätze in technisch gekühlten Räumen, wie z. B. Kühlräume, Tiefkühllager oder Frischeräume in der Lebensmittelindustrie. Arbeitsplätze im Freien müssen gesondert betrachtet werden, da hier zusätzliche Einflüsse hinzukommen, insbesondere durch die witterungsbedingte Belastung wie Wind und Niederschläge. Praktische Hinweise für Arbeitsplätze im Freien bei Kälte sind in der Norm DIN EN ISO 15743 "Ergonomie der thermischen Umgebung - Arbeitsplätze in der Kälte - Risikobewertung und Management" zu finden, z. B. bezüglich Arbeitsplanung, technischer Schutzmaßnahmen, Schutzkleidung, Schulung und beruflicher Gesundheitsfürsorge.

Maßnahmen zur Reduzierung der Kältebelastung

Maßnahmen zur Reduzierung der Kältebeanspruchung der Beschäftigten können sein:

  • Kältebelastung reduzieren

    Die Lufttemperatur ist die grundlegende und wichtigste Belastungsgröße und sollte nicht niedriger als technologisch erforderlich sein.
  • Zugluft vermeiden

    Die Luftgeschwindigkeit ist möglichst gering zu halten. DIN 33403-5 empfiehlt für vorwiegend sitzende oder stehende Tätigkeiten eine mittlere Luftgeschwindigkeit von < 0,20 ± 0,10 m/s.
  • Wärmestrahler einsetzen

Arbeitsschutzmaßnahmen bei häufig wechselnden Klimabelastungen

  • häufig wechselnde Klimabelastung zwischen den Kältebereichen sowie zwischen Kältebereich und Außenklima einschränken, z. B. durch

    • überbaute Rampen mit möglichst klimadichtem Abschluss an Lastkraftwagen
    • beheizbare Fahrerkabinen (Gabelstapler)
    • Einrichtung von Zwischenlagerräumen
    • Arbeitsteilung zwischen den Klimabereichen
  • persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwenden

  • Die Bekleidung ist an die jeweiligen Arbeits- und Klimabedingungen anzupassen, eventuell ist beheizbare Kälteschutzkleidung zur Verfügung zu stellen,

  • siehe Anlage 3: Beispiele für Isolationswerte verschiedener Bekleidungen (trocken).

  • Aufwärmzeitenbeachten nach DIN 33403-5 empfohlene Kälteexpositions- und Aufwärmzeiten möglichst einhalten (siehe Tabelle 7.1-4).

Tabelle 7.1-4Kälteexpositions- und Aufwärmzeiten nach DIN 33403-5

Kältebereich

Lufttemperatur ta(°C)

Maximale, ununterbrochene Kälteexpositionszeit
(min)

Empfohlene Aufwärmzeit
in % zur Kälteexpositionszeit

Empfohlene Aufwärmzeit (gerundete Werte)
(min)

I

von +15 bis +10

150

5

10

II

unter +10 bis - 5

150

5

10

III

unter -5 bis -18

90

20

15

IV

unter -18 bis -30

90

30

30

V

unter -30

60

100

60

  • Bedingungen in Pausenräumen

    • Aufwärm- und Umkleideräume einrichten (Anhang 4.1 und 4.2 ArbStättV)
    • Raumtemperatur muss mindestens +21 °C betragen, Räume sollen trocken und zugluftfrei sein
    • eventuell Einrichtungen zur Wiedererwärmung der Hände und Füße vorsehen (Warmluftgeräte, Wärmeplatten)
  • Kleidung trocknen/Trockenschränke vorsehen

    • Möglichkeit schaffen, Kälteschutzkleidung abzulegen und zu trocknen
    • für die Arbeit in den Kältebereichen III und IV sollten Einrichtungen zur Trocknung (Trockenschränke) und Erwärmung der Kleidung, Stiefel und Handschuhe vorsehen werden.
  • Kontaktkälte

    Kontaktkälte ist möglichst zu vermeiden (siehe "Kalte Medien")
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

    Beschäftigte, die bei Temperaturen unter -25 °C arbeiten, sind gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu unterziehen (Pflichtvorsorge). Derzeit gibt es kein dies konkretisierendes Dokument, da die BGI 504-21 "Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 21 Kältearbeiten" zurückgezogen wurde.

 

Die Maßnahmen zur Abwehr bzw. Abmilderung der Gefährdung durch Kälte orientieren sich an dem STOP Prinzip:

S – Substitution  T – Technische Maßnahmen O - Organisatorische Maßnahmen  P – Persönliche Schutzausrüstung

 

SUBSTITUTION

Ersatz der Arbeit in Kälte durch eine andere Arbeit, in der Kälte-Einfluß fehlt.

 

TECHNISCHE MASSNAHMEN

Schutz des Arbeitsbereiches vor Kälteeinwirkung durch bauliche Maßnahmen wie Schutzgehäuse um die Arbeitsstätte.

 

ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

Verkürzung der Arbeitszeit in Kälte z.B. durch Pausen in Wärme (s.o. Tabelle 7.1.4.). Verringerung der Auskühlung infolge Immobilisierung (z.B. Büroarbeit) durch Mobilisierung.

 

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

In Ergänzung oder als schlechtere Alternative zu den vorangehenden Maßnahmen (STO) kann der Wärmeverlust des Körpers durch Schutzkleidung verringert werden. Da die thermische Situation des Körpers vom Ort am bzw. im Körper individuell unterschiedlich ist und sich auch im Zeitverlauf ändert, sie zudem variablen inneren und äußeren Einflüssen ausgesetzt ist (> Körpertemperatur), sind Schutzkleidungen, die sich diesen Veränderungen anpassen können (>Zwiebelschalenprinzip) von Vorteil gegenüber nicht veränderlichen Maßnahmen.

Die Anforderungen an Kälteschutzkleidung sind in der DIN EN 342: „Schutzkleidung - Kleidungssysteme und Kleidungsstücke zum Schutz gegen Kälte“ bzw. der DIN EN ISO 15743 "Ergonomie der thermischen Umgebung - Arbeitsplätze in der Kälte - Risikobewertung und Management" geregelt.

 

ERHÖHTE GEFÄHRDUNG bei

 

Erkrankungen der peripheren Gefäße / der Mikrozirkulation bedingen auch eine erhöhte Gefährdung durch Kälteeinwirkung

 

zahlreiche Erkrankungen sind mit einer erhöhten Kälteempfindlichkeit verbunden

 

Die Erkrankungen sollten an sich so (gut) behandelt werden, daß die Folgen (Kälte bedingte Mikrozirkulationsstörung / Kältempfindlichkeit) klinisch nicht zum Tragen kommen. Für den Fall, daß sie dekompensiert sind, müssen Arbeitgeber*innen i.R. der individuellen Gefährdungsbeurteilung STO- Maßnahmen festlegen, die (Kälteschutz-) PSA ist da nur als letzte Maßnahme empfehlenswert (s.o.).

 

 

Weiterführende Informationen und Quellen

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/energiesparmassnahmen-2078224 - Bundesregierung Energiesparmaßnahmen

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220928-kabinett-beschliesst-anpassungen-bei-energieeinspar-verordnung.html - BMWK - Info

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/kurzfristenergieversorgungssicherungsma%C3%9Fnahmenverordnung.html - Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Kälte - Begriff Kälte

https://de.wikipedia.org/wiki/Kälte_(Technik) – Begriff Kälte / Technik

https://de.wikipedia.org/wiki/Wärme  - Begriff Wärme

https://de.wikipedia.org/wiki/Thermodynamik  - Begriff Thermodynamik

https://gallenkemper.de/neuigkeiten/neuigkeiten-2017-05-sommer-thema-arbeit-in-waerme-und-hitze-bedeutung-des-kreislaufes.html - Bedeutung von Wärme und Hitze für den Menschen

https://www.msdmanuals.com/de-de/profi/verletzungen,-vergiftungen/verletzungen-durch-kälte/verletzungen-durch-kälte-im-überblick - Folgen von Kälte für den Menschen

https://gallenkemper.de/neuigkeiten/neuigkeiten-2022-06-neues-handbuch-gefaehrdungsbeurteilung-der-bundesanstalt-fuer-arbeitsschutz-und-arbeitsmedizin.html - Gefährdungsbeurteilung

https://www.baua.de/DE/Angebote/Veranstaltungen/Dokumentationen/Gefahrstoffe/pdf/Vortrag-A-plus-A-2019-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1 – STOP-Prinzip

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/Expertenwissen/Thermische-Gefaehrdungen/Kalte-Medien/Autorenbeitraege/vorschriften.html -  BauA – Regelwerk zu Kälte-Einwirkungen

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/Expertenwissen/Arbeitsumgebungsbedingungen/Klima/Klima_node.html - BAuA - Klima-node inkl Kälte-Thema

https://de.wikipedia.org/wiki/Körpertemperatur - Körpertemperatur

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Persoenliche_Schutzausruestung/Kleidung_zum_Schutz_gegen_Kaelte.html - Anforderungen an Kälteschutzkleidung in Abhängigkeit von der Arbeitssituation

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwiebelschalenprinzip_(Kleidung) - Zwiebelschalenprinzip

 

UPDATEs

Dt. Ärzteblatt  -  Herz-Kreislauf-Er­krankungen: Mehr Todesfälle an kalten als an heißen Tagen.  Freitag, 16. Dezember 2022  https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/139576/Herz-Kreislauf-Erkrankungen-Mehr-Todesfaelle-an-kalten-als-an-heissen-Tagen

 

 

 

 

 

Reise - Impfungen

In der Vorbereitung auf den Kontakt mit unbekannten Keimen ist auch eine vorausgehende Immunisierung überlegenswert.

Welche Impfungen vor Reisen sind zu bedenken?

weitergehende Informationen finden sich diesbezüglich

auf folgenden Seiten

 

RKI  Robert Koch Institut - das Public-Health-Institut für Deutschland

→   https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Reiseimpfung/reiseimpfung_node.html

AA  Auswärtiges Amt  - Das Auswärtige Amt vertritt die Interessen Deutschlands in der Welt, es fördert den internationalen Austausch und bietet Deutschen im Ausland Schutz und Hilfe.

→     https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-reise-laender/1609092

DTG  Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V.  - Als wissenschaftliche Fachgesellschaft hat sie den Zusammenschluss von Humanmedizinern, Veterinärmedizinern, Natur- und Sozialwissenschaftlern zum Ziel, die auf den Gebieten Tropenmedizin und Internationale Gesundheit praktizieren, forschen, beraten oder die daran besonders interessiert sind.

→   https://www.dtg.org/index.php/empfehlungen-und-leitlinien/empfehlungen/impfungen/impfrisiko-aufklaerung/uebersicht-der-reiseimpfungen.html

→   DTG Reise Empfehlungen 2023 .pdf  https://dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2023_DTG_Empfehlungen_Reiseimpfungen.pdf

BDI  Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. - Der Berufsverband Deutscher Internisten nimmt die politischen sowie berufspolitischen Interessen der Berufsgruppe auf nationaler und europäischer Ebene wahr. Das Portal richtet sich an Patienten, Angehörige und sonstige Interessierte, die sich über die Innere Medizin und ihre Erkrankungen informieren möchten. 

https://www.internisten-im-netz.de/vorsorge/reisemedizin-impfungen/reiseimpfungen.html

bereit zu reisen / fit for travel - ein Angebot des Impfstoff-Herstellers GSK 

→  https://www.bereit-zu-reisen.de/reiseziele/

das Private Tropeninstitut Dr. Gontard - stellt seit Jahren umfangreiche reisemedizinische Informationen über Länder, Tropenkrankheiten und Vorsorgemaßnahmen zur Verfügung.

https://tropeninstitut.de/ihr-reiseziel

 

 

Sommer-Thema Arbeit in Wärme und Hitze – Bedeutung des Kreislaufes

Sommer-Thema Arbeit in Wärme und Hitze – Bedeutung des Kreislaufes

Coregroup der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsmedizin der

Deutschen Gesellschaft für Phlebologie DGP 

Vladimir Blazek, Joern-Helge Bolle, Jürgen Frölich, Horst Gerlach, Ulrich Hemel, Erik Küppers, Markward Marshall, Franziska Mentzel, Stefan Nowak, Stefanie Reich-Schupke, Philipp Schatz, Christine Schwahn-Schreiber, Hans-Jürgen Thomä, Michael Zierau, Georg Gallenkemper 

In den Sommermonaten wird auch der Kreislauf des Menschen an seine Grenzen geführt, 

denn der wesentliche Regelmechanismus in der Thermoregulation des Menschen ist der Kreislauf. Die Gefäßnetze der Haut sind bei gemäßigten Temperaturen das wichtigste Mittel des Menschen, mit denen die Wärmeabgabe an die Umgebung gesteuert wird. Ein Weitstellen, eine Steigerung der Hautdurchblutung ist mit vermehrter Wärmeabgabe, ein Engstellen, eine Verringerung der Hautdurchblutung mit verringerter Wärmeabgabe verbunden. Die kutane Perfusion ist extrem variabel. Unter Ruhebedingungen und Indifferenztemperatur beträgt die Durchblutung der Haut einer erwachsenen Person um 6% des Herzminutenvolumens (ca. 1/3 l/min). Hoher Sympathikustonus oder extreme Kälte kann sie bis auf 0,1 ml/min reduzieren. Umgekehrt vervielfacht sich die kutane Perfusion unter der Wirkung von Wärme / Hitze und kann Werte von bis zu 5 l/min erreichen.
Kein Wunder, dass man unter Hitzeeinwirkung leicht kollabiert: Vasodilatation führt zu verbesserter Wärmeabgabe an die Umgebung, aber auch zur Füllung venöser Gefäße, was Blut vermehrt in die Peripherie bringt - und damit den zentralen Teil des Kreislaufs in eine schwierige Situation (reduzierte Vorlast, erhöhtes Herzzeitvolumen, erschwerte Blutdruckregulation, verminderte Hirndurchblutung... Präsynkope). 

 

Grenzwerte KKT

Körperkerntemperatur

Folgen

44-45°C

100% Mortalität

42,5°C

50% Mortalität

ab 41°C

Hitzschlag, beginnende Eiweißdenaturierung

bis 40°C

möglich bei schwerer körperlicher Belastung

ab 38°C

Fieber; zunehmendes Kreislaufversagen, Hitzekollaps

~ 37°C

normale KKT

zirkadiane Änderung ±0,5°C

< 35°C

Hypothermie, Bewusstseinsstörung

<33°C

Stoffwechselreduktion

<30°C

endet Kältezittern … Poikolithermie

Ventrikuläre Extrasystolien jederzeit möglich

<27°C

Bewegungsunfähigkeit

<25°

Tod durch unzureichende Atmung

Mit jedem Grad Anstieg der Körperkerntemperatur steigt die Ruhe-Herzfrequenz um ≈10 Schläge pro Minute. Bei Körperkern-Temperaturen von >38°C kann ein Kreislaufversagen mit Bewusstlosigkeit (Hitzekollaps) auftreten. Bei Muskelarbeit erfolgt dies erst bei wesentlich höheren Kerntemperaturen (ab ca. 40°C), weil die Muskeltätigkeit einem Kreislaufkollaps entgegenwirkt (Muskelpumpe). Oberhalb von 40°C KKT bricht nämlich das Temperatur- empfindlichste Organ, das Gehirn, zusammen und damit die zentrale Kreislaufregulation. Ab einer Körperkerntemperatur von 41 °C beginnen sich dann die Eiweißstrukturen zu verformen und es folgen Gewebezerstörungen. 

 

Die Weitstellung der im wesentlichen venösen Hautgefäßnetze führt im Rahmen der Thermoregulation neben der Auswirkungen auf den Blutdruck und die Herzfrequenz durch zentralen Volumenmangel auch zu einer Permeabilitätsveränderung im Hautgewebe mit Einlagerung von Flüssigkeit (Ödembildung), insbesondere an den abhängigen und akralen Körperteilen (Füße, Unterschenkel, Hände).

Weitere Massnahmen zur Abgabe von Körperwärme sind Verdunstung (Schweißbildung / Schwitzen), Konvektion (Bewegung des Körpers oder seiner Umgebung) und Atmung. Die Aufteilung der verschiedenen Arten der Wärmeabgabe beträgt bei einem ruhenden Menschen in einer Umgebung von 20 °C: 46 % Strahlung, 33 % Konvektion, 19 % Schwitzen und 2 % Atmung. Wärmeabgabe durch Verdunstung rückt in den Vordergrund, wenn die anderen Formen der Wärmeabgabe nicht ausreichen, z.B. bei körperlicher Arbeit, in heißen Räumen, oder bei Sonneneinstrahlung. 

Einfluss der Wärmeabgabe

Die Wärmeabgabe erfolgt über Strahlung, Verdunstung und Leitung:

Das Ausmaß der Wärmabgabe durch (Infrarot-) Strahlung (Radiation) hängt von der Temperatur der Gegenstände in der Umgebung (Wände, Möbel usw.), nicht aber der Luft, ab. Wärmeabgabe durch Strahlung überwiegt die anderen Formen bei Aufenthalt in schattiger Umgebung, z.B. in geschlossenen Räumen. Ist die Wärmestrahlung, die der Körper empfängt, stärker als diejenige, die er abgibt (z.B. Sonnenbad, Sauna), nimmt seine Temperatur zu. 

Verdunstung (Verdampfung) von Wasser auf der Haut: Zum Verdampfen von einem Liter Wasser sind 560 Kilokalorien notwendig (Erwärmen um 1°C: 1 Kilokalorie). Diese Energiemenge entspricht dem 6-8fachen des Ruheumsatzes in einer Stunde. Bei einem hohen Energieumsatz von z.B. 20 Cal/min (körperliche Ausbelastung) reichen 35 ml Schweiß pro Minute für die Abgabe der zusätzlichen Wärme aus (1 ml wird von 0,56 Cal verdampft), vorausgesetzt, der Schweiß wird vollständig verdampft und rinnt nicht ab. (Der Verlust durch Abrinnen von Schweiß beträgt meist etwa 50%). Wärmeverlust durch Verdunstung rückt in den Vordergrund, wenn die anderen Formen der Wärmeabgabe nicht ausreichen, z.B. bei körperlicher Arbeit, in heißen Räumen, oder bei Sonneneinstrahlung. Wärmeabgabe wird durch Bewegung (Konvektion) des den Körper umgebenden Mediums unterstützt (an Luft wird so die Wärmeabgabe über Verdampfung unterstützt, sofern sie nicht bei Körpertemperatur wasserdampfgesättigt ist, wie bei feucht-heißem Tropenklima). Der konvektive Wärmetransferkoeffizient ist für Wasser ≈100-fach größer als für Luft; so kann der Körper im Wasser sehr rasch viel Wärmeenergie verlieren (Kentern in kaltem Wasser!). Die Verdunstung kann im Rahmen einer Hitzeanpassung (Akklimatisation) durch einen längeren Aufenthalt in warmen Regionen deutlich gesteigert und ökonomisiert werden.

Wärmeleitung ist der direkte Abfluss von Wärme über die Haut an die Umgebung (Kleidung, Luft, Wasser) und ist die wichtigste Form des Wärmeverlusts beim Schwimmen. Sind die umgebenden Moleküle wärmer als die Haut, so kommt es statt Wärmeabgabe zu Wärmeaufnahme. Der Wärmeaustausche durch Leitung wird durch Konvektion des umgebenden Mediums (Luft, Wasser) unterstützt. Der konvektive Wärmetransferkoeffizient ist für Wasser ≈100-mal größer als für Luft. Folglich kann der Körper in kühlem Wasser wesentlich rascher auskühlen (Hypothermie) als in kühler Luft. (In 5°C kaltem Wasser schwimmend kann man ohne speziellen Wärmeschutz nur wenige Minuten bei Bewusstsein bleiben.) 

Die Höhe der biologisch notwendigen Wärmeabgabe 

hängt im Wesentlichen

- von der Schwere der Tätigkeit und

- von der Größe der Körperfläche und damit von der Körpergröße des Menschen ab.

Im Bild 1 ist der abgegebene Wärmestrom eines Menschen mit Normgröße (75 kg) dargestellt, und zwar in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur mit der Schwere der Tätigkeit als Parameter. Der Normmensch gibt demnach als Mindestwert während ruhigem Sitzen bei Umgebungstemperaturen oberhalb 16 °C einen Wärmestrom von 120 W ab (durchgezogene Linie). Dieser Wert ist hierbei unabhängig von der Umgebungstemperatur.

Unterhalb 16 °C nimmt der Wärmestrom mit abnehmender Umgebungstemperatur etwas zu. Die untere gestrichelte Linie des schraffierten Gebietes gibt die Wärmeabgabe durch Strahlung und Konvektion wieder. Diese Art der Wärmeabgabe nimmt mit der Umgebungstemperatur bis zum Wert null bei 36 °C ab. Hat die Umgebung nämlich die Körpertemperatur erreicht, kann folglich durch Strahlung und Konvektion keine Wärme mehr abgeführt werden. Bei solch hohen Umgebungstemperaturen wird die Wärme ausschließlich durch Schwitzen abgeführt. Der schraffierte Bereich gibt die Höhe dieser Art der Wärmeabgabe an. In einer Umgebung mit Temperaturen oberhalb 37 °C kann also die Wärme nur noch durch Schwitzen abgeführt werden. Bei mittelschwerer Arbeit verdoppelt sich ungefähr die Wärmeabgabe des Menschen gegenüber dem ruhigen Sitzen, da die Muskeln, wie bereits erwähnt, zu 80 % Abwärme erzeugen. Bei schwerer Arbeit kann die Wärmeabgabe auf ca. 300 W ansteigen. Trainierte Sportler können noch höhere Leistungen erzeugen.

Abb 1: Wärmeabgabe des Menschen (75 kg)

Abb 1: Wärmeabgabe des Menschen (75 kg)

Aus: Der Mensch als wärmetechnisches System. Prof. Dr.-Ing. E. Specht.

 

Der abgeführte Wärmestrom Q des menschlichen Körpers lässt sich mathematisch durch den Newtonschen Ansatz beschreiben:   Hierbei bedeutet k den Wärmedurchgangskoeffizienten, A die Körperoberfläche, δHaut die Temperatur der Hautoberfläche und δUmgeb. die Temperatur der Umgebung.

Die Wärmeabgabe des Menschen ist also proportional seiner Oberfläche und damit von der Körpergröße abhängig. Die Oberfläche eines normalen Menschen beträgt ungefähr 2 m2.

Große Menschen geben demnach mehr Wärme ab und müssen folglich mehr Energie mit der Nahrung zu sich nehmen, kleine Menschen entsprechend weniger. Aus der obigen Gleichung ist weiterhin ersichtlich, dass der Mensch umso mehr Wärme abgeben würde je kälter die Umgebung ist. Der Mensch gleicht diesen Effekt aus, indem er den Wärmedurchgangskoeffizienten entsprechend verringert. Dieser sogenannte k-Wert ist ein Maß für die Wärmeisolierung. Ein nackter Mensch hat beispielsweise einen k-Wert von ungefähr 10 W/(m2·K). Damit ergibt sich aus der obigen Gleichung der Wärmestrom von 120 W für eine Umgebungstemperatur von 26 °C. Bei dieser Temperatur fühlt sich der Mensch im Mittel am wohlsten. Bei höheren Temperaturen setzt vermehrtes Schwitzen ein. Unterhalb dieser Temperatur muss der Mensch seinen k-Wert verringern, um der erhöhten Wärmeabgabe entgegen zu wirken. Den k-Wert verringert man bekanntlich durch die Art der Kleidung. Durch normale Kleidung beispielsweise wird der k-Wert halbiert, durch warme Kleidung um 2/3 gesenkt.

Behaglichkeit des Menschen

Die Behaglichkeit des Menschen hängt von der wärmephysiologisch "richtigen" Temperatur ab. Diese Temperatur ist jedoch keine Normgröße, sondern unterliegt subjektiven Empfindungen. Beispielsweise empfinden bei einer Raumlufttemperatur von 20 °C etwa 45 % er Männer und 40 % der Frauen thermisches Wohlbefinden. Diese Temperatur empfinden jedoch 15 % der Männer und 20 % der Frauen als zu kühl und jeweils 40 % als zu warm.

Die empfundene Temperatur des Menschen hängt von seiner Wärmeabgabe ab. Diese setzt sich durch Strahlung an die Raumwände mit der mittleren Temperatur δW und durch  Konvektion an die Luft mit der Temperatur δL zusammen. Die empfundene Temperatur kann daher nach der Gleichung

berechnet werden, wobei αK und αS die Wärmeübergangskoeffizienten durch Konvektion  bzw. Strahlung bedeuten. In vielen Fällen sind die beiden Wärmeübergangskoeffizienten in etwa gleich groß, so dass die empfundene Temperatur näherungsweise als das arithmetische Mittel der Raum- und Lufttemperatur angesehen werden kann.

Der Mensch steht nun im Strahlungsaustausch mit mehreren Flächen unterschiedlicher Temperatur. So strahlt der Mensch Wärme an die Fenster, an die Raumwände und an den Fußboden ab, die in der Regel unterschiedliche Temperaturen aufweisen. Je niedriger die Temperatur der Fläche ist, desto höher ist der abgestrahlte Wärmestrom. Vom Heizkörper nimmt der Mensch dagegen Strahlungswärme auf. Als mittlere Wandtemperatur für den Strahlungsaustausch wird die sogenannte Umschließungstemperatur δU angesehen, die sich aus der flächenmäßigen Mittelung der einzelnen Wandtemperaturen entsprechend zusammensetzt.

 

Die bei verschiedenen Luft- und Wandtemperaturen noch als behaglich empfundenen Temperaturen sind in Bild 2 dargestellt (schraffierter Bereich). So empfindet man es beispielsweise trotz einer relativ hohen Lufttemperatur von 25 °C als zu kalt, wenn die Umschließungstemperatur der Wände unterhalb 12 °C liegt. Dagegen fühlt man sich bei Lufttemperaturen von 15 °C noch behaglich, falls die Wandtemperaturen mit 22 °C bis 28 °C relativ warm sind.

Abb 5: Behaglichkeitsfeld empfundene Temperatur in Räumen

Aus: Der Mensch als wärmetechnisches System. Prof. Dr.-Ing. E. Specht.

Ein analoges Temperaturempfinden ergibt sich auch im Freien. Dort strahlt man Wärme an die Umgebung ab und empfängt Strahlung von der Sonne. An die Luft wird Wärme konvektiv abgeführt. Herrscht starker Wind, so ist die konvektive Wärmeübertragung um ein Vielfaches höher als bei ruhender Luft. Folglich kommt es einem draußen kälter vor. Das gleiche Kälteempfinden hätte man bei Windstille erst bei einer Lufttemperatur, die erheblich niedriger als die Windtemperatur ist. In den Wetterberichten wird die Windtemperatur als aktuelle Lufttemperatur bezeichnet und die Temperatur bei Windstille mit vergleichbarer Wärmeabgabe als "gefühlte" Lufttemperatur. Entsprechend fühlt oder empfindet man bei klarem Himmel eine höhere Außentemperatur als bei wolkigem Wetter.

Eine Luftbewegung in Räumen hat ebenfalls Einfluss auf die Behaglichkeit, wie mit Bild 3 verdeutlicht wird. Bei einer Raumlufttemperatur von 21 °C werden für sitzende Tätigkeiten Luftgeschwindigkeiten oberhalb ungefähr 0,17 m/s als Zug empfunden, für leichte Arbeiten im Stehen dagegen erst oberhalb 0,3 m/s. Mit zunehmender Raumlufttemperatur verlagert sich das Zugempfinden zu höheren Geschwindigkeiten. Im Sommer beispielsweise mit einer Raumlufttemperatur von 26 °C können noch Luftgeschwindigkeiten bis 0,5 m/s als behaglich empfunden werden.

Bild 6: Behaglichkeit Luftgeschwindigkeit/Raumlufttemperatur

Aus: Der Mensch als wärmetechnisches System. Prof. Dr.-Ing. E. Specht.

 

Einen weiteren Einfluss auf die Behaglichkeit übt die Luftfeuchtigkeit aus, da von dieser die Wärmeabgabe durch Schwitzen abhängt. Bild 4 zeigt hierzu das Behaglichkeitsfeld. Eine relative Luftfeuchtigkeit von 60 % wird demnach bei Raumlufttemperaturen unterhalb 18 °C als zu trocken und oberhalb 23 °C als zu feucht oder zu schwül empfunden. Je höher die Raumlufttemperatur ist, desto niedriger liegt der Wert der relativen Luftfeuchtigkeit, der als Schwüle empfunden wird.

Bild 7: Behaglichkeitsfeld Raumlufttemperatur/rel. Luftfeuchtigkeit

Aus: Der Mensch als wärmetechnisches System. Prof. Dr.-Ing. E. Specht.

Schließlich wirken sich noch Geruchsstoffe und Staub auf die Behaglichkeit aus. Staub macht sich bei zu trockener Luft als Kratzen im Hals bemerkbar. Im Winter besitzt die Außenluft nur eine geringe absolute Feuchtigkeit. Wird diese Luft durch die Raumheizung erwärmt, sinkt die relative Feuchtigkeit stark ab. Daher wird insbesondere in stark geheizten Räumen im Winter die Luft als trocken empfunden.

Geruchsstoffe werden von den Menschen laufend durch Schwitzen, Atmung, Sekretreste, Schleimhautzersetzungen usw. abgegeben. Ab einer gewissen Konzentration in der Luft werden die Geruchsstoffe als unangenehm empfunden. Folglich müssen Räume regelmäßig gelüftet werden. Infolge der Atmung wird von jedem Menschen etwa 20 l Kohlendioxid (CO2) je Stunde an die Raumluft abgegeben. Die gleiche Menge wird entsprechend an Sauerstoff (O2) verbraucht, sodaß insbesondere in dicht besetzten Räumen der Sauerstoffgehalt mit der Zeit etwas abnehmen kann. Allerdings ist bis herab zu 16 Vol % Sauerstoff in der Luft keine Beeinträchtigung des Wohlbefindens nachweisbar. Eine solch niedrige Sauerstoffkonzentration wird jedoch wegen der Undichtigkeit von Räumen nie erreicht. Daher ist das Lüften wegen "schlechter Luft infolge Sauerstoffmangels" als Begründung falsch.

Störungen des Wohlbefindens in unzureichend belüfteten, dicht besetzten Räumen sind primär auf Behinderungen der Wärmeabfuhr infolge gestiegener und damit zu hoher Raumlufttemperatur sowie Luftfeuchte zurückzuführen. Ebenso trägt eine Anreicherung der Luft mit den Geruchsstoffen und mit dem ausgeatmetem Kohlendioxid bei. Wenn der CO2- Gehalt in der Luft in Verbindung mit Geruchsstoffen den Wert von ungefähr 0,15 Vol % überschreitet (entspricht etwa den Fünffachen des CO2-Gehaltes der Umgebungsluft, Grenzwert 1000 ppm), lässt sich die Raumluft von der als appetitlich empfundenen Umgebungsluft geruchsmäßig unterscheiden und wird dann als schlecht oder unangenehm empfunden. Personen, die von außen solch volle Räume betreten, nehmen die schlechte Raumluft besonders deutlich wahr.

 

Bedeutung der Umgebungstemperatur

Die Spitzenwerte der oberen kritischen Umgebungstemperatur liegen bei allen Tierarten relativ dicht beieinander. Beim Menschen liegt die Schwitzgrenze knapp oberhalb von 30 °C Außentemperatur. Steigt die Umgebungstemperatur weiter, so kann der Organismus dies so lange ertragen, wie die Maßnahmen gegen Überhitzung ausreichen. Ab einer bestimmten Temperatur ist dies nicht mehr möglich und die Überhitzungsgrenze ist erreicht. Sie ist von der Luftfeuchtigkeit abhängig und wird für den Menschen durch den Hitzeindex quantitativ beschrieben.

Abb 8:

 

 

 

Abb 9: aus: Quellen siehe „Hitzeindex“

Bedeutung zusätzlicher Wärmequellen

Abb 10: Aus : E-Smog – Wirkmodell auf Menschen. Andre Moser

UVA-Wellen, sichtbares Licht, Infrarot und Mikro/Radiowellen führen zu einer Erwärmung des Gewebes und müssen bei der Evaluierung der Wärmebelastung beachtet werden. Sie wirken auf jeden Fall auf die für die Thermoregulation wichtige Hautdurchblutungszone ein, dringen teilweise aber auch in tiefere Gewebe oder durch den ganzen Körper.

Bedeutung von Erkrankungen und deren Therapie

Herzkreislauferkrankungen mit einer verringerten Belastbarkeit des Herzens oder veränderter Mikrozirkulation, dazu gehören auch Lymphödeme und die venöse Insuffizienz, großflächige Hauterkrankungen, neurologische Erkrankungen mit Störungen des vegetativen Nervensystems oder der hypothalamischen Funktionen, Störungen des Wasser- und Elektrolyt-Haushaltes und Lungenerkrankungen führen dazu, dass Kreislaufprobleme unter Wärme schon bei geringeren Umgebungstemperaturen als bei Gesunden eintreten.

Auch die Behandlung von Krankheiten kann hier Einfluss nehmen. Einige Arzneistoffe verringern die Wärmeableitung, verengen die Hautgefäße oder steigern die Wärmeproduktion. Nicht nur Arzneimittel, sondern auch Rauschdrogen verursachen auf diesem Wege Hyperthermien. Teilweise können sie die Körpertemperatur auf über 43°C steigern – so auch das Amphetaminderivat MDMA, besser bekannt als Ecstasy. Besonders Stoffe mit parasympatholytischer oder sympathomimetischer Wirkung können die Temperatur in die Höhe treiben. Folgende Stoffe drehen gern am Temperaturregler: Levothyroxin-Natrium, Atropin, Hyoscyamin, trizyklische Antidepressiva, Antiallergika.

 

Weitere gesundheitliche Probleme bei Wärmebelastung

 

Sonnenstich (Insolation, Heliosis) durch lange andauernde direkte Sonneneinstrahlung auf den Kopf und den Nackenbereich mit Reizung der Hirnhäute durch langwellige Bestandteile des Sonnenlichtes.

Hitzekrämpfe durch einen Verlust und Mangel an Flüssigkeit und Elektrolyten (vor allem Natriumchlorid) infolge erhöhten Schwitzens. Die Menge des Verlustes an Elektrolyten kann sich durch Adaptation verringern.

Hitzeerschöpfung (KKT<40°C) und Hitzschlag (KKT >40°C) durch zunehmende zentralnervöse Beeinträchtigung infolge Anstieges der Körperkerntemperatur. Die Symptome einer Hitzeerschöpfung sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Bewusstseinsstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Zusätzliche Symptome des Hitzschlages sind eine Körperkerntemperatur > 40°C, Krämpfe und ein Ausbleiben der Schweißabsonderung.

 

Bedeutung für den Arbeitsschutz

Bei Erkrankungen und Einnahme von Arzneimitteln/Drogen ist die besondere Gefährdung der Betroffenen zu beachten und eine individuelle Beratung anzubieten. In der Grenzwertliste definiert die DGUV die Grenzwerte jenseits derer der Arbeitgeber Hitzearbeit annehmen, diese in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen und Arbeitsschutzmassnahmen einleiten muss. Hierzu gehört auch die Vorstellung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei dem Betriebsarzt.

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung sieht Pflicht-Vorsorgen bei extremer Hitzebelastung vor, legt jedoch hier bewusst keine Grenzwerte fest.

Die Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.1 definiert „extreme Hitze“ wie folgt:

Extreme Hitze im Sinne dieser AMR ist ein Klimazustand, bei dem aufgrund äußerer Wärmebelastung die Abfuhr der vom Körper erzeugten Wärme erschwert ist. Sie wird als klimatischer Einfluss bestehend aus Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung verstanden, der durch Klimasummenmaße beschrieben werden kann. Klimasummenmaße sind errechnete Größen, die jeweils mehrere der zuvor genannten Messparameter berücksichtigen.

 

In den Grundsätzen für Arbeitsmedizinische Untersuchungen der DGUV wird empfohlen, Menschen mit folgenden Erkrankungen von Hitzearbeit abzuraten:

• Erkrankungen oder Veränderungen des Herzens oder des Kreislaufs mit Einschränkung der Leistungs- oder Regulationsfähigkeit, z. B. Zustand nach Herzinfarkt, Blutdruckveränderungen stärkeren Grades, ausgeprägte Arteriosklerose,

• Pneumokoniosen von Krankheitswert,

• aktiver oder ausgedehnter inaktiver Lungentuberkulose,

• Erkrankungen oder Veränderungen der Atmungsorgane, die deren Funktion stärker beeinträchtigen wie chronisch-obstruktive Lungenerkrankung, Bronchialasthma, Lungenemphysem,

• Anfallsleiden in Abhängigkeit von Art, Häufigkeit, Prognose und Behandlungsstand der Anfälle (siehe auch DGUV Information „Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie“, DGUV Information 250-001),

• Erkrankungen oder Schäden des zentralen oder peripheren Nervensystems mit wesentlichen Funktionsstörungen und deren Folgezuständen, funktionellen Störungen nach Schädel- oder Hirnverletzungen,

• Stoffwechselkrankheiten, insbesondere Diabetes mellitus, soweit sie die Belastbarkeit stärker einschränken,

• Katarakt (bei überwiegender Wärmestrahlungsexposition),

• Erkrankungen der Nieren und/oder harnableitenden Organe,

• chronischen Magen-Darm-Erkrankungen,

• chronischen Lebererkrankungen,

• ausgeprägter Adipositas,

• chronisch rezidivierenden und generalisierten Hauterkrankungen,

• Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamentenabhängigkeit.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsmedizin der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie empfiehlt hier zusätzlich unter dem Punkt „Erkrankungen oder Veränderungen des Herzens oder des Kreislaufs“ Menschen mit deutlichen Ödemneigung und Chronischer venöser Insuffizienz ab Schweregrad 1b nach der Widmerschen Klassifikation / modifiziert nach Marshall bzw. C3 nach der CEAP Klassifikation wegen der beeinträchtigten Thermoregulationsfähigkeit von Hitzearbeit abzuraten.

 

Arbeitsschutzmassnahmen

Beispielhaft sind aufgeführt in der DGUV Information 215-510 :

Lufttemperatur

  1. Lokalisierung von Wärme- und Kältequellen

  2. Beseitigung von Heißluft- oder Kaltluftquellen

  3. Isolieren heißer Oberflächen

  4. örtliches Absaugen von Heißluft oder Kaltluft

  5. Lüftung unter Vermeidung von Zugluft

  6. Verwendung von Bekleidung mit geringerer oder höherer Isolationswirkung

  7. ...

 

Luftfeuchte

  1. Beseitigung von Dampf- oder Wasserleckagen

  2. Absaugen entstehender feuchter oder dampfhaltiger Luft

  3. Kapselung von mit Wasser gekühlten Oberflächen oder Verdunstungsflächen

  4. Verwendung wasserabweisender, jedoch dampfdurchlässiger Bekleidung

 

Wärmestrahlung

  1. Verringerung (ab)strahlender Oberflächen

  2. Verwendung reflektierender Abschirmungen

  3. Isolierung oder Behandlung (ab)strahlender Oberflächen

  4. Anordnung des Arbeitsplatzes fern von (ab)strahlenden Oberflächen

  5. Verwendung besonderer strahlungsreflektierender Schutzkleidung

  6. Verwendung geeigneter Sonnenschutzvorrichtungen bei Son­neneinstrahlung über Fenster wie außen liegende Jalousien oder Markisen, zwischen den Fenstern liegende Jalousien

 

Luftbewegungen

  1. Verminderung oder Beseitigung von Zugluft

  2. turbulenzarme Luftführung

  3. Einstellung der Zuluftdurchlässe

  4. Einstellung der Zu- und Abluftmengen

  5. Einsatz von Blenden zum örtlichen Schutz vor Zugluft

  6. Anordnung des Arbeitsplatzes in Bereichen ohne Zugluft

 

Arbeitsschwere

  1. Herabsetzen der Geschwindigkeit von Bewegungen (Arbeitsgeschwindigkeit)

  2. Verringerung von Hebe- und Transportabständen

  3. Reduzierung des Lastgewichtes

  4. Einsatz mechanischer Hilfsmittel zur Reduzierung der Arbeitsschwere

  5. Optimierung der Körperhaltungen

  6. Vergrößerung des Bewegungsraumes

  7. regelmäßiger Wechsel der Arbeitsaufgabe

 

Bekleidung

  1. Verbesserung der Bekleidungseigenschaften

  2. Verbesserung des Tragekomforts

  3. angepasste Isolationswirkung

  4. Auswahl atmungsaktiver Materialien

  5. Auswahl leichterer Materialien

Weitergehende Informationen der DGUV zu Hitzeschutzkleidung finden sich in der DGUV Info / BGInfo 5167 Hitzeschutzkleidung.

 


Quellen - Weiterführende Informationen

Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung ArbMedVV https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/

Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.1 Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Belastung führen können. https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und.../AMR/pdf/AMR-13-1.pdf

Arbeitsstättenregel ASR 3.5 Raumtemperatur https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-5.pdf

Arbeitsstättenregel ASR 3.6 Lüftung https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-6.pdf

Arbeitsstätten Regel ASR V3 Gefährdungsbeurteilung https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-V3.htm

Arzneimittelfieber https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelfieber

und http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=26057

 

CEAP Klassifikation: http://www.phlebology.de/home-v16/leitlinien-der-dgp-mainmenu/archiv/9-leitlinie-zur-diagnostik-und-therapie-des-ulcus-cruris-venosum-langversion

 

Der Mensch als wärmetechnisches System. Prof. Dr.-Ing. E. Specht.

Institut für Strömungstechnik und Thermodynamik Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. (Mess- und Regelungsmechanismus der Betriebstemperatur, Wärmeabgabe, Energieerhaltung, Gewichtsänderung, Behaglichkeit) 17.05.2005 http://www.uni-magdeburg.de/isut/TV/Download/Der_Mensch_als_waermetechnisches_System.pdf

 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen. G30 Hitzearbeiten. 6. Auflage, Gentner Verlag, Stuttgart 2014. SS 439-447 ISBN 978-3-87247-756-9

 

DGUV Info 215-444 / BGl 827 Sonnenschutz im Büro http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/215-444.pdf

DGUV Info 215-510 / BGI 7003 Beurteilung des Raumklimas http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/215-510.pdf

DGUV Information 250-431 / BGI 504-30 Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 "Hitze". http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgi_504_30.pdf

DGUV Info / BGI 579 Hitzearbeit http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi579.pdf

DGUV Info / BGInfo 5167 Hitzeschutzkleidung. http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5167.pdf

DGUV Info / BGI 7002 Beurteilung von Hitzearbeit http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-7002.pdf

EMF – Physikalische Grundlagen, Wirkungen auf den Menschen - Ljiljana Udovicic. BauA https://www.baua.de/DE/Angebote/Veranstaltungen/Dokumentationen/Elektromagnetische-Felder/pdf/EMF-2012-5.pdf
E-Smog – Wirkmodell auf Menschen. Andre Moser. http://www.andre-moser.ch/e-smog/wirkmodell/seiten/die_theoretische_eindringtiefe.htm

Grenzwertliste der DGUV. 3.1.3.4 Hitzebereich. S 163-165. http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/rep0415.pdf 

Hitze https://de.wikipedia.org/wiki/Hitze 

Hitzeindex https://de.wikipedia.org/wiki/Hitzeindex und http://www.climate-service-center.de/products_and_publications/publications/detail/062996/index.php.de und http://www.eurometeo.com/english/read/doc_heat

Hitzeödem in: Ulrich Herpertz. Ödeme und Lymphdrainage: Diagnose und Therapie von Ödemkrankheiten. Abschnitt 6.2.1 . Schattauer Verlag, 2010, ISBN 3794527038, 9783794527038: S 75

Hitzeschaden https://de.wikipedia.org/wiki/Hitzeschaden

Hitzestress-Erkrankungen. Jürgen Steinacker. http://www.uniklinik-ulm.de/fileadmin/Kliniken/Innere_Medizin/Sektion_Sportmedizin/Dokumente/Lehre/SS_2011/Umweltmedizin/Q6_Hitzeerkrankungen_Steinacker.pdf

Inkohärente optische Strahlung. Schwerpunkt photobiologische Wirkung - Prof. Dr. W. Schwedes 
https://www.f07.th-koeln.de/imperia/md/content/aoe_files/displaytechnik/inkoh_rente_optische_strahlung.pdf

LV16 Kenngrößen zur Beurteilung raumklimatischer Grundparameter http://lasi-info.com/uploads/media/lv16_01.pdf

Physiologie:

-Anpassung an klimatische Bedingungen (Hitze / Kälte, Luftfeuchtigkeit u.a.) http://physiologie.cc/XVIII.4.htm#Glgew

-Physiologie der Hautdurchblutung http://physiologie.cc/XVIII.8.htm#perfu

-Pumpleistung des Herzens, Einflüsse von Wärme auf das Herzzeitvolumen http://physiologie.cc/VI.3.htm#Waerme

-Temperaturregulation und Wärmehaushalt http://physiologie.cc/V.8.htm

in: Helmut Hinghofer-Szalkay. Eine Reise durch die Physiologie. http://physiologie.cc

Physik der Wärmestrahlung Hilke Strümpel http://www.webgeo.de/k_304/

Temperatur https://de.wikipedia.org/wiki/temperatur

Thermische Energie https://de.wikipedia.org/wiki/thermische_Energie

 

Vasodilatory capacity of the skin in venous disease and its relationship to transcutaneous oxygen tension. Cheatle TR1, Stibe EC, Shami SK, Scurr JH, Coleridge Smith PD.  Br J Surg. 1991 May;78(5):607-10.

Wärme https://de.wikipedia.org/wiki/wärme

Wärmestrahlung https://de.wikipedia.org/wiki/wärmestrahlung

WIDMER Klassifikation http://www.phlebology.de/home-v16/leitlinien-der-dgp-mainmenu/archiv/9-leitlinie-zur-diagnostik-und-therapie-des-ulcus-cruris-venosum-langversion

 


 

ERGÄNZUNGEN / Updates

Juli 2018

Themenbezogene Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA im Sommer 2018: 
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F14.html

BauA Faltblatt zum Thema Hitze und Büro:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F14.pdf?__blob=publicationFile&v=8

April 2019

DGUV Regel 109-605 - Branche Wärmebehandlung von Metallen: https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Regeln/109-605.pdf

Deutsches Ärzteblatt Jg 116 Heft 16 Ss C652-C653: Hitzewellen und Gesundheit - Praxis und Patienten vorbereiten: https://www.aerzteblatt.de/archiv/206849/Hitzewellen-und-Gesundheit-Praxis-und-Patienten-vorbereiten 

August 2019

Schwerpunktthema Deutsches Ärzteblatt: Erderwärmung und Gesundheit in Deutschland

Klimawandel: Amerikas Ärzte schalten sich in Debatte um Klimawandel ein. Dtsch Arztebl 2019; 116(31-32): A-1419 / B-1174 / C-1158

Übersterblichkeit bei Hitzewellen in Deutschland: Zahl der hitzebedingten Todesfälle zwischen einigen Hundert und vielen Tausenden. Dtsch Arztebl 2019; 116(31-32): A-1439 / B-1191 / C-1175

Erderwärmung – ein Blick auf Deutschland Global warming—the German picture.Dtsch Arztebl Int 2019; 116(31-32): 519-20; DOI: 10.3238/arztebl.2019.0519

Zukünftige Häufigkeit temperaturbedingter Herzinfarkte in der Region Augsburg. Eine Hochrechnung auf der Grundlage der Zielwerte der Pariser UN-Klimakonferenz Projection of temperature-related myocardial infarction in Augsburg, Germany: moving on from the Paris Agreement on Climate Change.Dtsch Arztebl Int 2019; 116(31-32): 521-7; DOI: 10.3238/arztebl.2019.0521

Assoziation von Klimafaktoren mit Wundinfektionsraten. Daten aus 17 Jahren Krankenhaus-Infektions-Surveillance. The association of climatic factors with rates of surgical site infections—17 years‘ data from hospital infection surveillance.Dtsch Arztebl Int 2019; 116(31-32): 529-36; DOI: 10.3238/arztebl.2019.0529

Gesundheitsgefahren und Interventionen bei anstrengungsbedingter Überhitzung. Dieter Leyk, Joachim Hoitz, Clemens Becker, Karl Jochen Glitz, Kai Nestler, Claus Piekarski. Health risks and interventions in exertional heat stress.Dtsch Arztebl Int 2019; 116(31-32): 537-44; DOI: 10.3238/arztebl.2019.0537

aktuelle Sommertipps der BAuA: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Physikalische-Faktoren-und-Arbeitsumgebung/Klima-am-Arbeitsplatz/Sommertipps.html

 

Februar 2020

Information der Welt-Wetter-Organisation World Meteorological Organisation WMO https://public.wmo.int/en 

WMO Infos zum Thema Hitze:  https://public.wmo.int/en/search?search_api_views_fulltext=heat

 

 Mai 2020:

Spiegel-Beitrag - Klimawandel und Hitze https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/klimawandel-ein-drittel-der-weltbevoelkerung-koennte-2070-unter-grosser-hitze-leiden-a-b01f2fcc-d347-442d-bfd4-882e5a1ba2ac

Rheinisches Ärzteblatt - Klimaschutz ist Gesundheitsschutz: https://www.aekno.de/aerzte/rheinisches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2020/juli-2020/klimaschutz-ist-gesundheitsschutz 

 

September 2020:

an der Heiden, Matthias; Muthers, Stefan; Niemann, Hildegard; Buchholz, Udo; Grabenhenrich, Linus; Matzarakis, Andreas. Hitzebedingte Mortalität. Dtsch Arztebl Int 2020; 117: 603-9; DOI: 10.3238/arztebl.2020.0603  https://www.aerzteblatt.de/archiv/215293/Hitzebedingte-Mortalitaet

 

November 2020

haufe -  ASR A3.5: Ab wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?  https://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit_umwelt/ASR-A35-Ab-wann-ist-die-Raumtemperatur-am-Arbeitsplatz-zu-kalt_94_530038.html

 

Dezember 2020

Lancet Countdown on Health and Climate Change: Die Klimakrise macht keine Pause  Bei den HITZETOTEN liegt Deutschland weit vorn - Dtsch Arztebl 2020; 117(50): A-2455 / B-2070

2018 - 20.000 Todesfälle bei über 65-Jährigen in Zusammenhang mit Hitze

 

April 2021

Neu: AMR Nr. 13.1 Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AMR/pdf/AMR-13-1.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

September 2021

 

November 2021

Portal Klima-Mensch-Gesundheit: Schwerpunkt Hitze und Hitzeschutz: https://www.klima-mensch-gesundheit.de/hitze-und-hitzeschutz/

 

Januar 2022

Dt. Ärzteblatt 4.1.2022 :  Woher wärmeempfindliche Nervenzellen im Gehirn die nötigen Informationen beziehen: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/129132/Woher-waermeempfindliche-Nervenzellen-im-Gehirn-die-noetigen-Informationen-beziehen?rt=42485cd2cc4ef9e8e8623fb9217b9c00

Dt. Ärzteblatt 10.1.2022:  Extreme Hitze setzt Menschen im mittleren Alter stärker zu

 

März 2022

Klimaschutz und Gesundheit: Die Patienten informieren    Dtsch Arztebl 2022; 119(10): A-454 / B-370

 

Juli 2022

CME Open Access: Herrmann, A., Haefeli, W.E., Lindemann, U. et al. Epidemiologie und Prävention hitzebedingter Gesundheitsschäden älterer Menschen. Z Gerontol Geriat 52,487–502 (2019). https://doi.org/10.1007/s00391-019-01594-4

 

Juni/Juli 2023

Infoportal des Landeszentrums Gesundheit NRW: Hitze & Gesundkeit https://www.lzg.nrw.de/ges_foerd/klima_gesundheit/hitze/index.html

Thema Kühlgrenztemperatur: tagesschau 7.7.2023 | J Applied Physiology 2022 | Wikipedia | watson | Kühlgrenz-Temperatur-Calculator

 

BUCHEMPFEHLUNG: Extrem – Was unser Körper zu leisten vermag-von Hanns-Christian Gunga 

Der Weltraummediziner und Physiologe Hanns-Christian Gunga beobachtet den menschlichen Körper unter physischen und psychischen Extrembelastungen – und erklärt, warum die Wissenschaft längst noch nicht alle Geheimnisse gelüftet hat:  Was machen die Arbeit unter Tage, monatelange Schwerelosigkeit oder Flüssigkeitsmangel mit uns? Und wie ist es möglich, dass Körpertemperatur, Blutdruck und Pulsfrequenz auch unter so extremen Bedingungen nur minimal variieren?

Mit ausführlichen Kapiteln zu extremer Hitze und Sauerstoffmangel und den entsprechenden körperlichen Reaktionen und Anpassungsmöglichkeiten.

  • Herausgeber ‏ : ‎ S. FISCHER; 1. Edition (29. September 2021) |  Sprache ‏ : ‎ Deutsch|   Gebundene Ausgabe ‏ : ‎ 352 Seiten |   ISBN-10 ‏ : ‎ 3103970021| ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3103970029

 

Buchempfehlung: Hanns-Christian Gunga  Tödliche Hitze -  Was extreme Temperaturen im Körper bewirken und wie wir uns schützen können

Der Klimawandel ist da und mit ihm immer öfter unerträglich heiße Temperaturen. Den meisten Menschen ist kaum bewusst, dass unser Körper nur in einem sehr engen Temperaturbereich von 37°C optimal funktioniert. Schon bei einer Erhöhung um 0,5°C nimmt die kognitive Leistungsfähigkeit ab. Ab 39°C droht der Hitzekollaps oder sogar ein lebensbedrohlicher Hitzeschlag. Welche Maßnahmen können im Vorfeld einer Hitzewelle persönlich und institutionell ergriffen werden, um hitzebedingte Erkrankungen zu vermeiden? Wie reagiert der Körper auf Hitzestress? Warum stirbt man daran? Wer wird davon betroffen sein? Wen gilt es besonders zu schützen? Der Autor zeigt in seinem Buch, wie wir uns auf die nächsten "Jahrhundertsommer" besser vorbereiten können, um gesund zu bleiben.

Quadriga Verlag, ISBN: 978-3-86995-137-9,  Ersterscheinung: 30.06.2023  https://www.luebbe.de/quadriga/buecher/gesundheit/toedliche-hitze/id_9916034

 

August 2023

→   Feinstaub & Hitze - eine besonders tödliche Kombination https://gallenkemper.de/neuigkeiten/feinstaub-hitze-eine-besonders-toedliche-kombination.html

 →   Dt Ärzteblatt 9.2.2024 Hitzeassoziierte Mortalität im Extremsommer 2022 https://www.aerzteblatt.de/archiv/237214/Hitzeassoziierte-Mortalitaet-im-Extremsommer-2022


 

dieser Artikel wurde auch veröffentlicht in der

Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen  http://www.rechtsdepesche.de RDG 2017, 14(5) - Sep/Okt, 272-275